Hamburg: Diskriminierungsverbot für das Diakonische Werk

Das Hamburger Arbeitsgericht entschied das das Diakonische Werk der Hansestadt eine Migrantin nicht diskriminieren darf.
Yesim Fadia ist 45 Jahre alt und hatte sich als „Integrationslotsin“ beim
Diakonischen Werk beworben. Als Integrationslotsin wollte sie 2006 in
einem EU-finanzierten Projekt Migranten/-innen helfen, sich auf dem Hamburger Arbeitsmarkt zu recht zu finden.



Sie wurde abgelehnt, weil sie sich weigerte, vor der Einstellung zum
christlichen Glauben zu konvertieren. Das, so das Arbeitsgericht, wäre
nach dem neuen Antidiskriminierungsgesetz
verboten. Danach haben Kirchen und religiöse
Gemeinschaften zwar das Sonderrecht, Bewerber/innen auch wegen der
Religionszugehörigkeit abzulehnen – aber nur, soweit „dies nach Art der
Tätigkeit gerechtfertigt ist“. Bei der Tätigkeit, die Yesim Fadia ausüben wollte, handelt es sich eben
nicht um Verkündung des Glaubens, sondern um eine Beratung für Migranten/-innen.
Die Diakonie, die eine Entschädigung von 3900 Euro zahlen soll, will
vor das Landesarbeitsgericht ziehen.



Hat das Urteil dort Bestand, wäre es eine gute Nachricht für alle
Migranten/-innen nicht-christlicher Herkunft. Denn die Diakonie ist mit
bundesweit 420.000 Beschäftigten ein großer Arbeitgeber und die
meisten Arbeitsplätze gibt es in Alters- und Pflegeheimen, Kindergärten
und Krankenhäusern, die zu 95 % durch staatliche Zuschüsse und nicht durch Kirchensteuern, getragen werden.

kb