Nazis mit 22 kg Material für Sprengstoff – für deutsche Richter kein Problem

Nicht etwa weil Polizei und Verfassungsschutz so gute Arbeit leisten, wurde am 27. August 2009 in Weil am Rhein der „Stützpunktleiter“ der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten verhaftet und beim ihm 22 kg Material für den Bau von Bomben (Chemikalien, Zünder, Rohrmantel, eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben) sowie ein Schweizer Sturmgewehr gefunden. Polizei und Verfassungsschutz waren trotz einer massiven Durchsetzung der NPD mit Spitzeln mal wieder „ahnungslos“. Nein, den Hinweis erhielt die Polizei von der „Autonomen Antifa Freiburg“, die seit Jahren gegen Nazis kämpft und diese beobachtet.
Hätte man so viel Material für den Bau von Bomben bei einem Linken gefunden, wäre die Hölle los gewesen.
Hier jedoch arbeiteten die Mühlen der Justiz ausgesprochen langsam. Die Staatsanwaltschaft brauchte über ein Jahr, um alles „rechtlich genau zu bewerten“. Derweil war der Nazi und Bombenbastler wieder auf freiem Fuß. Nur auf viel öffentlichen Druck hin erhob sie schließlich im Oktober 2010 beim Landgericht Freiburg Anklage wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens.
Erneut mahlten die Mühlen der Justiz langsam. Im April 2011 lehnte das Landgericht die Eröffnung eines Verfahrens ab. Es gebe „keinen hinreichenden Tatverdacht für die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“! Immerhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde dagegen ein.
Die wurde nun kurz nach der Aufdeckung der Terrorgruppe NSU Ende Dezember vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe abgelehnt. Es gebe „keinen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“. Die Chemikalien seien ja frei erhältlich. Von der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens könne man nur ausgehen, wenn die „vorbereitete Tat in der Vorstellung des Täters bereits hinreichend konkretisiert ist“. In E-Mails gab es Hinweise, dass der Täter einen Anschlag auf das autonome Zentrum KTS in Freiburg plante. Mit der Argumentation kann man jeden Nazi freisprechen. Denn was in der „Vorstellung“ dieser Leute, also irgendwo in ihren Gehirnwindungen passiert, lässt sich nie nachweisen. Und die Nazis selber werden bei so einem hilfreichen Gerichtsurteil natürlich nicht so dumm sein, ihre verbrecherischen Pläne offen zuzugeben, wenn sie erwischt werden.
So hilft die Justiz den Naziterroristen! Schwören Politiker der herrschenden Klasse seit der Aufdeckung der Naziterrorgruppe und ihrer engen Verbindungen zum Verfassungsschutz und Staat jeden Tag, dass nun alles aufgedeckt werde, so zeigt diese Gerichtsentscheidung, dass mit der Vertuschung von Naziverbrechen weiter gemacht wird.