Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV – Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 im Zweiten Sozialgesetzbuch(SGB II)!

Arbeit Zukunft macht seine Leserinnen und Leser auf eine Petition aufmerksam, die Andreas Niehaus aus Berlin in die Wege geleitet hat, um sie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Natürlich unterstützen wir diese. Es ist eine demokratische Aktion, mit der versucht wird, einen sozialpolitische Skandal, eine unmenschliche Schikane gegen arme und erwerbslose Menschen zu beenden. Der fragliche Paragraf ermöglicht es den Jobcentern, nahezu willkürlich Menschen in von ihnen abgelehnte Arbeitsverhältnissen zu zwingen, indem die sowieso lächerlich geringe Unterstützung des Arbeitslosengeldes II (auch als „Hartz IV“ berüchtigt) teilweise oder im „Wiederholungsfalle“ ganz gestrichen werden kann und betroffene Personen völlig mittellos werden können.

Wir gehen davon aus, dass eine Parlamentspetition allein nicht ausreicht, aber wir halten es trotzdem für wichtig, dass alle Kolleg/innen sich dieser Aktion anschließen und sie verbreiten. Kollege Andreas Niehaus schreibt in seiner Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ersatzlos gestrichen wird“. Und er begründet das folgendermaßen:

1. Die Sanktionen nach § 31 SGB II zwingen Erwerbslose angesichts der jahrelang anhaltenden Sättigung des Arbeitsmarktes in Deutschland dazu, Erwerbsarbeit bzw. sogenannte Arbeitsgelegenheiten zu schlechtesten Konditionen aufzunehmen. Damit werden letztlich auch die Erwerbstätigen unter Druck gesetzt, immer schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Außerdem werden mit den Sanktionsmöglichkeiten der Willkür in den Job-Centern und ARGEn Tür und Tor geöffnet, was zu sehr vielen rechtswidrigen Entscheidungen führt.

2. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem völkerrechtlichen Verbot von Zwangsarbeit (Menschenrechte, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation).

3. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem Recht auf ein würdevolles Leben (Grundgesetz) und dem grundrechtlich garantierten Anspruch eines jeden Menschen auf Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft. Durch Sanktionen werden die monetären Leistungen unter das Niveau des ohnehin viel zu niedrigen Existenzminimums von Hartz IV gesenkt bzw. den Anspruchsberechtigten ganz vorenthalten.

Gut finden wir vor allem, dass die Begründung in Nummer 1. auf die unleugbaren Gefahren hinweist, durch die die schikanösen Praktiken der Jobcenter auch die Erwerbstätigen massiv unter Druck setzen, immer schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren!

Es gibt dazu eine Unterschriftenliste, die unter auf www.sanktionen-weg.de heruntergeladen und für Aktionen ausgedruckt werden kann. Die ausgefüllte Unterschriftenliste bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an Andreas Niehaus, Utrechter Str. 45, 13347 Berlin, senden. Die Unterschriftenlisten werden ausschließlich zur Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verwendet. Das Formular wurde von Andreas Niehaus selbst entwickelt.

Der Sanktionsparagraph §31 im Sozialgesetzbuch (SGB) II muss als verfassungswidrig angesehen werden. Ein Schlag ins Gesicht der vom Kapital arbeitslos und arm gemachten Mitmenschen ist er allemal. Wir stellen die Forderung „Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 im Zweiten Sozialgesetzbuch(SGB II)!“also mit anderen zur Diskussion und haben sie auch in den Mai-Aufruf 2015 von Arbeit Zukunft aufgenommen!

ft.