Volksbegehren gegen CETA in Bayern

Das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) ist fertig verhandelt und soll noch dieses Jahr durch das Europäische Parlament verabschiedet werden. CETA gilt als Blaupause für das noch umfangreichere Abkommen TTIP zwischen den Vereinigten Staaten und der EU.
Die Unterzeichnung des CETA-Vertrages im Rat der Staats- und Regierungschefs wird frühestens im September 2016 stattfinden. Die Ratifizierung im Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten folgt. Besonderer Trick der EU-Bürokratie: Wenn die Staats- und Regierungschefs den Vertrag akzeptiert haben, kann die EU-Kommission eine vorläufige Anwendung des Vertrags beantragen. Dann würden die Teile des Abkommens, die alleine in der Verantwortung der EU liegen, schon in Kraft treten, bevor die nationalen Parlamente abgestimmt haben. Deshalb stehen bei den Gegnern von CETA und TTIP die Alarmzeichen auf rot.
„Die größte Gefahr in CETA sind Investitionsschutzklauseln, die es Konzernen ermöglichen, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen ihre erwarteten Gewinne schmälern. Verhandelt werden diese Klagen von drei SchiedsrichterInnen in Washington. Dieser Mechanismus ist eine Erweiterung des Rechts auf Eigentum und eine Einschränkung der Demokratie. Er erschwert Staaten den Schutz von Umwelt, VerbraucherInnen und ArbeitnehmerInnen, schränkt die Handlungsmöglichkeiten der gewählten Parlamente ein und bringt Milliarden von Steuergeldern in die Kassen der Konzerne.
In der Praxis könnte das zum Beispiel dazu führen, dass die Risikotechnologie Fracking in Europa Fuß fasst. Beim Fracking werden Wasser, Sand und Chemikalien mit viel Druck ins Gestein gepresst, um Gas zu fördern. Dabei geraten immer wieder Gas und giftige Chemikalien ins Grundwasser. Deshalb hat das kanadische Bundesland Québec ein Fracking-Moratorium erlassen. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine klagt nun auf der Basis des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA um 250 Millionen Dollar Schadensersatz.“ erklärt z.B. das Umweltinstitut München e.V., einer der Initiatoren des Volksbegehrens.
Diese sehen sehen allerdings noch eine Möglichkeit, CETA zu stoppen und zwar über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid im Bundesland Bayern. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu sehen gut aus. Wir zitieren hier die Presseerklärung der fünf Initiatoren des Volksbegehrens:
„München (ots) – Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündete heute ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Startschuss für ein Volksbegehren gegen CETA. Ziel ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten. Die Initiatoren des Bündnisses sind der Bund Naturschutz in Bayern, Campact, die Katholische Arbeitnehmer Bewegung, Mehr Demokratie Bayern und das Umweltinstitut München.
Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist seit Februar 2016 fertig verhandelt und liegt in einer offiziellen Version vor. Die Mitglieder des Bündnisses lehnen das Abkommen ab, weil durch Mechanismen wie die regulatorische Kooperation und die Schiedsverfahren ICS Parallelstrukturen in Demokratie und Justiz geschaffen würden. Des Weiteren befürchten die Organisationen durch CETA einen Abbau der Arbeitnehmerrechte sowie eine Absenkung von Sozial- und Umweltstandards.
Um CETA zu stoppen soll die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid bei einer Abstimmung im Bundesrat zu einem Nein verpflichtet werden. Möglich wird dies durch Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung, wie Prof. Dr. Pautsch vom Institut für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule Ludwigsburg auf der Pressekonferenz darlegte: „Ein Volksbegehren, das auf eine entsprechende Bindung der Vertreter Bayerns im Bundesrat durch Volksentscheid zielt, ist rechtlich prinzipiell zulässig. Die Schaffung der sog. Gesetzesweisung in Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schließt nach dem ausdrücklichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers die Möglichkeit der Bindung durch Volksentscheid mit ein.“
Vorerst gilt es nun für das Bündnis, einen Zulässigkeitsantrag mit 25.000 Unterschriften inklusive eines Gesetzesvorschlags beim Innenministerium einzureichen. „Aufgrund des großen Widerstandes in der Bayerischen Bevölkerung gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist das Bündnis überzeugt, die notwendige Zahl der Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.“, so die Sprecher des Bündnisses. Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Volksbegehren ist jedoch, dass CETA als gemischtes Abkommen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss und nicht nur das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten entscheiden. Auch hier vertritt das Bündnis einen klaren Standpunkt: „Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen über CETA abstimmen und Bayern im Bundesrat dagegen.“
Weitere Informationen findet Ihr hier: www.volksbegehren-gegen-ceta.de
Für das Volksbegehren gibt es einen breiten Unterstützerkreis von über hundert Parteien und Organisationen, so z.B. die Linke, die Grünen, die Freien Wähler und die Piratenpartei. Die Beteiligung von DGB-Gewerkschaften ist allerdings gering, während ausgerechnet die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) zu den Initiatoren zählt. „Als Arbeitnehmerbewegung befürchten wir den Abbau von Arbeitnehmerrechten, weil Kanada das Recht zu Kollektivverhandlungen nicht anerkennt. Dies birgt in unseren Augen die Gefahr, dass Tarifverträge zukünftig in Frage gestellt werden.“, so Peter Ziegler, Diözesansekretär der KAB.
Für uns von „Arbeit Zukunft“ gibt es genug Gründe, das bayerische Volksbegehren gegen CETA nach Kräften zu unterstützen und dabei mitzumachen. Auch in den Gewerkschaften müssen wir Druck machen, dass sie das Volksbegehren unterstützen.
S.N.