Wahlprogramm der CDU/CSU – voller Angriff auf die Arbeiterklasse

Kündigungsschutz:
CDU und CSU sind sich einig, den Kündigungsschutz zu lockern. Der
Kündigungsschutz soll erst in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern gelten.
Für die bereits Beschäftigten bleibt es bei der alten Rechtslage. Außerdem soll
der Arbeitgeber mit dem neuen Beschäftigten vereinbaren können, auf den
Kündigungsschutz zu Gunsten einer fest vereinbarten Abfindungsreglung zu
verzichten.

Betriebliche
Bündnisse:
So genannte betriebliche Bündnisse für Arbeit sollen Abweichungen
vom Tarifvertrag nach unten ermöglichen, wenn Betriebsrat und Belegschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit
zustimmen.

Arbeitslosenversicherung:
Als Sofortmaßnahme sollen die Beiträge von 6,5 auf 5 Prozent sinken, um das
Kapital zu entlasten. Kosten: 11 Milliarden Euro. Dies lässt sich nur
finanzieren, wenn massiv die besonders im Osten wichtige Förderung des zweiten
Arbeitsmarkts zusammengestrichen wird.

Hartz-Gesetze:
Das umstrittene Hartz IV-Gesetz wird die Union bs auf kosmetische Korrekturen
nicht antasten.

Niedriglohnbereich:
Dieser soll ausgeweitet und durch staatliche Lohnzuschüsse abgefedert werden.
So erhält das „arme“ Kapital indirekt Lohnsubventionen.

Gesundheit:
Mit einer Gesundheitsprämie mit Kopfpauschale soll die Privatisierung
vorangetrieben und ermöglicht werden. Zugleich soll auch hier das Kapital von
Lohnkosten entlastet werden.

Mehrwertsteuer:
Eine Erhöhung auf 18% ist im Gespräch. Ein Prozentpunkt höhere Mehrwertsteuer
bringt rund acht Milliarden Euro, die dann der Entlastung des Kapitals durch
Steuersenkungen und Senkungen der Lohnnebenkosten dienen sollen.

Steuern: Eine
„Steuervereinfachung“ und vor allem eine Absenkung der Steuern für Spitzenverdiener
ist im Gespräch. Zur Finanzierung sollen Arbeiter und Angestellte herangezogen
werden durch Kürzungen oder Abschaffung der Entfernungspauschale, die
Streichung der Steuerfreiheit für Feiertags- und Nachtzuschläge. Dazu sollen
Unternehmenssteuern wie die Körperschaftssteuer gesenkt werden.

Rente:
Eine abschlagsfreie Rente soll es wegen der Altersentwicklung erst nach 45
Beitragsjahren oder dem 67. Lebensjahr geben.