Verwaltungsgerichtshof: BRD unterstützt die Angloamerikaner im Irak-Krieg

Jetzt haben wir es schriftlich:
Der Entscheid des höchsten Verwaltungsgerichts in Deutschland, des
Verwaltungsgerichtshofs in Leipzig, bestätigt die Vorwürfe der Kriegsgegner
seit 2003, dass die BRD sich in diesem völkerrechtswidrigen Krieg sich nicht
neutral verhalten hat und verhält.

In der Begründung der
Entscheidung vom 21. Juni dieses Jahres, schriftlich vorliegend seit Anfang
September, wird insbesondere auf die Garantie umfangreicher Überflugrechte für
Militärmaschinen sowie die Erlaubnis für Truppentransporte verwiesen. Beides
hatte die Schröder-Fischer-Regierung, also SPD und Grüne, Amerikanern und
Briten trotz heftigen Protesten im Land gewährt. Auch die Bewachung von
US-Kasernen in Deutschland durch Soldaten der Bundeswehr – bis heute sind 500
Soldaten (von ehemals 4.200) dafür abgestellt – wird vom Gericht als
Unterstützung des Krieges gewertet.

Das Fazit des Bundesgerichts
lautet: Durch diese Unterstützung kann Deutschland nicht als neutraler Staat im
Irak-Krieg angesehen werden, schließlich schreibt das Völkerrecht vor, dass ein
neutraler Staat auf seinem Gebiet keine der Konfliktparteien unterstützen darf.
Auch ohne aktive Beteiligung deutscher Soldaten an Kampfhandlungen hat die
rot-grüne Regierung also völkerrechtswidrig gehandelt. Denn auf Seite 81 der
Begründung steht: „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt ist
selbst ein völkerrechtswidriges Delikt.“

Im Urteil vom 21. Juni gaben die
Bundesrichter der Klage des Bundeswehrmajors Florian Pfaff statt. Pfaff hatte
sich während des Irak-Krieges geweigert, an einem Softwareprojekt der
Bundeswehr weiterzuarbeiten, weil er glaubte, dadurch mittelbar den in seinen
Augen völkerrechtswidrigen Krieg zu unterstützen. Daraufhin war er zunächst ins
Bundeswehrkrankenhaus nach Koblenz geschickt worden, um seinen Geisteszustand
untersuchen zu lassen. Später folgte die Degradierung zum Hauptmann. Auf seine
Klage hin bekam Pfaff in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht Recht.

In der jetzt veröffentlichten
Urteilsbegründung heißt es, dass ein Befehl nicht befolgt werden darf, wenn
dadurch „nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerstrafrecht eine
Straftat begangen würde.“

Der Angriffskrieg der
„Bush“-Krieger gegen den souveränen Staat Irak war offenkundig völkerrechtswidrig.
Erstunken und erlogen waren die Begründungen für die Bombardierungen, den
Einmarsch und die Besetzung des Irak. Dies hat zuletzt Powell bestätigt, der
von seinem UNO-Auftritt, als er die Welt belog, als von einem Schandfleck in
seinem Leben sprach.

Natürlich wäre das Ansinnen von
Merkel, der so „biederen Frau“, sich bewaffnet am Irak-Krieg zu beteiligen,
katastrophal gewesen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre es
hier zu einem Anschlag wie in Spanien oder England gekommen. Diese andere
Politik von Schröder und Fischer war aber nicht friedlich oder neutral, sondern
immer noch Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Krieg, wie der Gerichtshof
dankenswerterweise feststellte.

Was ist besser, Pest oder Cholera?
Ich denke, Cholera ist besser. Die Überlebensraten sind höher als bei Pest. Das
heißt aber nicht, dass Cholera harmlos oder gar heilsam ist.

Für viele Menschen, auch für
Leute, die sich als links einstufen, waren Schröder und Fischer ehrliche
Friedenspolitiker, die sich den Amerikanern vor der UNO in den Weg stellten.
Man muss anerkennen, dass sie es geschickt verstanden, ihre Beteiligung am
völkerrechtswidrigen Irakkrieg in friedenserhaltende Maßnahmen umzudeuten.

eni