Klassenjustiz: Wieviel ist ein Mensch wert?

Sonntag, 10. September 2006

Im kaum einem anderen Bereich wie bei der Entschädigung von Opfern durch Schmerzensgeld zeigt sich so deutlich der Charakter der Justiz als Klassenjustiz.

In der neuen Beck'schen Schmerzensgeldtabelle wird aufgelistet, was eine Beleidigung oder eine körperliche beziehungsweise psychische Schädigung eines Menschen kostet. Der Verlust einer Hand und eines Fußes ist in der Regel zwischen 25.000 und 30.000 Euro wert. Ein Querschnittsgelähmter kann zwischen 20.000 und 255.000 Euro zugesprochen bekommen. Ein von einer Zeitung fälschlicherweise als "RAF-Terrorist" Gebrandmarkter erhielt 1500 Euro Schmerzensgeld. Wird man jedoch zu Unrecht als "Neonazi" bezeichnet, so bekommt man 5.000 Euro.

Ein Vorstandsvorsitzender von Mannesmann erhielt 10.000 Euro, weil der Generalstaatsanwalt zu früh Einzelheiten aus einem Verfahren gegen ihn bekannt gab. Noch mehr Geld erhielt eine monegassische Prinzessin, nämlich 92.000 Euro, weil ein Regenbogenblatt ein erfundenes Interview mit ihr veröffentlicht hatte. Weil ein anderes Regenbogenblatt die Frage stellte, "Udo Jürgens im Bett mit Caroline?", erhielt die Prinzessin erneut 20.000 Euro. Eine Berufsschülerin, die im selben Blatt als leicht verführbar hingestellt wurde, bekam nur 2.500 Euro. Eine Mutter, die vier Tage illegal in Haft war, während ihre Kinder schlecht versorgt waren, erhielt nur 766 Euro Entschädigung. Und eine Frau die mehrfach ausgesprochen grausam vergewaltigt worden war, erhielt 6.000 Euro Schmerzensgeld.

Diese nackten Zahlen zeigen deutlich, was ein Mensch wert ist. Ist er adlig oder gehört er zur Oberschicht, so ist er sehr viel mehr wert als jemand aus dem Volk. Und Frauen schneiden bei der Klassenjustiz besonders schlecht ab.

ernst

Arbeit-Zukunft
Herausgegeben von der Organisation für den Aufbau einer kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands
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