Folter in Deutschland

„Er sagte, dass das Ganze kein Spiel und kein Spaß sei.
Ein Spezialist wäre mit dem Hubschrauber unterwegs, welcher ein Fachmann
wäre und mir große Schmerzen zufügen könnte. Er könnte
mir Schmerzen zufügen, die ich noch nie verspürt hätte.“
Der Spiegel vom 24.2.03 gibt noch andere drastischere Aussagen des mutmaßlichen
Entführers Magnus G. wieder.
Es war am ersten Oktober 2002, als die Polizei in Frankfurt im Zuge der
Ermittlungen um den entführten Bankierssohn Jakob von Metzler, dem
verhafteten Magnus G. Foltermaßnahmen androhte.

Das Besondere an diesem Fall: Bei der Folterandrohnung des untersuchenden
Beamten handelte es sich nicht um eine eventuell menschlich vielleicht
noch nachvollziehbare Entgleisung, sondern um eine Anweisung durch den
Polizeivizepräsidenten Daschner. Er befahl die Vernehmung „durch
Zufügung von Schmerzen“. In einem Spiegelinteview läßt
Daschner tief in polizeiliche Ermittlungmethoden blicken: „Es gibt
(…) Dinge, die körperlich sehr weh tun. Vor der Anwendung der Gewalt
hätte ich nach Beratung mit dem Polizeiarzt und Sportübungsleitern
festgelegt, was gemacht werden kann. Wenn Sie beispielsweise das Handgelenk
überdehnen, tut es irgendwann mal weh.“

Natürlich ist Gewaltandrohung eine verbotene Vernehmungsmethode
(§136a), natürlich ist Folter über das Grundgesetz bis
zu Menschrechtskonventionen absolut verboten, aber Herr Daschner ist noch
in Amt und Würden. Nicht nur das. Gewisse Leute, wie CDU Ministerpräsident
Koch oder Brandenburgs Innenminister Schönbohm bejubelten die gesetzeswidrige
Tat des Polizeichefs. Sie fordern sogar gesetzliche Änderungen, um
Polizisten in solchen Situationen rechtlich zu schützen. Da darf
dieser Tage der Hinweis auf Terroristen nicht fehlen, und dass man hier
doch über Folter nachdenken sollte.

Es war schon Strauß, der 1977 im Zuge der „Landshut“-Flugzeugentführung
forderte, RAF Häftlinge zu erschiessen. Ein Wesensmerkmal des Dritten
Reiches war die Folter, die sich vor allem gegen die revolutioäre
Arbeiterbewegung richtete. Kämpfen wir darum, daß Folter und
polizeiliche Gewalt das bleiben, was sie sind: kriminell.
(JT)