Korrespondenz: Freizügigkeit gilt nicht für ALGII-Bezieher

Liebe Freunde!

Heute mal wieder ein kurzer Bericht von der Lage der ALG II
– Bezieher in Chemnitz.

Ein betroffener Freund berichtete mir vom Kontroll-Besuch
zweier Damen vom hiesigen Sozialamt bei ihm in der Wohnung. Der Grund dafür war
seine Absicht, die Wohnung zu wechseln weil es Unstimmigkeiten mit der Wohnungsgenossenschaft
in Abrechnungsfragen gibt.

Festgestellt wurde: diese Unstimmigkeiten seien kein Grund
zum Wohnungswechsel.

Daraufhin fragte mein Freund, ob denn für Arbeitslose ALG II
– Bezieher die im Grundgesetz für alle Bürger festgeschriebene Freizügigkeit
nicht gelte? So sei es, wurde ihm geantwortet. Glücklicherweise hatte er einen
Zeugen dabei.

Solidarische Grüße!

H.