Am 4.9.2009 wurde auf Befehl des deutschen Oberst Georg Klein ein Luftangriff auf eine Gruppe von Zivilpersonen in der Nähe von Kunduz durchgeführt. Mit diesem Angriff sollte demonstriert werden, dass sich die Bundeswehr nicht ungestraft zwei Tanklastwagen von Taliban wegnehmen lässt. Bei dem Angriff kamen mehr als hundert Menschen zu Tode; die Zahl der Verletzten wurde öffentlich nicht bekannt. Während zunächst von einer erfolgreichen Aktion die Rede war, hieß es später, der Oberst habe nicht vorhersehen können, was sein Befehl da angerichtet habe. Die Tanklaster, die in einem Flussbett steckengeblieben waren, wieder flott machen ging nicht mehr. Sie hätten ja, so Kleins Argument, später als rollende Zeitbomben gegen die Bundeswehr eingesetzt werden können. Dass viele Personen um die Tanklaster versammelt waren, wusste man. Waren ja wohl alles Taliban, da hatte man gleich einen ganzen Haufen von ihnen auf einen Schlag. Das gibt ein schönes Schlachtfest unter den Halunken, die sich erdreisten, die Bundeswehr zu beklauen. Ein Überraschungsschlag musste her, nicht eine vorherige Warnung durch Überflug für den Fall, dass es sich doch nicht um Taliban, sondern um Zivilpersonen handelte. Der SPIEGEL veröffentlichte später die Chronologie eines deutschen Kriegsverbrechens, die eine andere Sprache spricht. Die Bundesregierung knickte zunächst ein und versprach, Entschädigung zu leisten. Angemessene. Aber was heißt schon „angemessen“ bei diesen armen Schluckern? Man rechnete damit, mit einigen tausend Euro die Sache abtun zu können. Die Zeiten, wo man den Schwarzen in Afrika für ein paar bunte Glasperlen ganze Ländereien abluchste, sind leider vorbei. Der Oberst, vor ein Militärgericht gestellt, wurde freigesprochen und sogar zum General befördert. Er darf inzwischen an Schulen Nachwuchs für die Bundeswehr anwerben. Aber die Hinterbliebenen von drei der Getöteten klagten. Und nun, über 7 Jahre nach der Aktion, kommt der deutsche Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass eine Entschädigung durch den deutschen Staat den Opfern nicht zusteht. Völkerrecht hin, Völkerrecht her! Die „Amtshaftung“ sei dafür nicht ausgelegt. Und kein Staat der Welt hafte für Schäden, die seine Armee angerichtet habe. Schließlich gehe es um die Bündnisfähigkeit Deutschlands bei möglichen weiteren Kriegseinsätzen. Das ist die Justiz von Herrenmenschen: Natürlich darf Deutschland Krieg führen, wo immer in der Welt deutsche Interessen berührt werden – so hat es schon 1992 der damalige Verteidigungsminister Stoltenberg in einem Weißbuch zur Neuausrichtung der Bundeswehr nach Wegfall des Verteidigungsauftrags befunden -, und dabei kann es ja mal vorkommen, dass eine Aktion in die Hose geht. Es ist eben Krieg, verantwortlich dafür ist schließlich der Feind. Deutschland ist unschuldig wie ein neugeborenes Kind an den Beschwerden seiner Mutter! Es waren ja auch Amerikaner, die damals die Mordaktion durchgeführt haben. Was besagt da schon der deutsche Befehl? Das sollen wir denken dürfen, aber bitte nicht laut sagen! Auch das könnte ja zu Lasten der Bündnisfähigkeit gehen. Sollen doch gefälligst die Taliban zahlen! Oder wer sonst die afghanische Regierung künftig stellt. Auch die Afghanen, die der Bundeswehr zugearbeitet haben und es geschafft haben, vor den Taliban nach Deutschland zu entkommen, sollen am besten wieder zurückbefördert werden. Schließlich ist es ihre Sache, sich mit denen auseinander zu setzen, die ihnen Kollaboration mit dem Feind, eben der Bundeswehr, vorwerfen und dafür Vergeltung üben wollen. Asylrecht? Pustekuchen! So einfach ist das! Mögen Angehörige anderer Länder, in die Deutschland künftig kriegerisch einfällt, daraus ihre Lehren ziehen! Übrigens: Über 25 Soldaten der Bundeswehr, die in Afghanistan eingesetzt waren, haben inzwischen Selbstmord verübt. Ist doch nicht so ohne, dieser Krieg…