Erneut Abschiebung für Alassa Mfouapon angeordnet! Bitte helft mit!

Der Freundeskreises Alassa ruft auf zu weiterer Solidarität und bittet alle um Mithilfe! Denn in einer Blitzentscheidung hat das BAMF (Bundesamt f. Migartion und Flüchtlinge) erneut die Abschiebung von Alassa Mfouapon angeordnet.

Nachdem Alassa Mfouapon, Flüchtling aus Kamerun und Flüchtlingsaktivist, wegen der unzumutbaren Verhältnisse in Italien und der Unmöglichkeit, dort sein Asylbegehren vorzutragen, am 21. Dezember von Italien nach Deutschland zurückkam, um einen Asylfolgeantrag zu stellen, wurde dieser erneut zurückgewiesen mit Hinweis auf die Zuständigkeit Italiens laut Dublin-Verordnung!

Jetzt gilt es erst recht: Solidarität ist gefragt. Helft mit, eine erneute Abschiebung zu verhindern! Die Sprecherin des Freundeskreises Allasa, Adelheid Gruber, in einer heute veröffentlichten Erklärung:

Informiert andere und teilt die Petition des Ellwangen-Appell weiter, protestiert gegen die erneute Abschiebungs-Verfügung, sammelt auch offline Unterschriften und bindet die Information über diesen Fall ein in eure Aktivitäten im Kampf um demokratische Rechte, für ein Recht auf Flucht, gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen.“

Hier der Link zur Petition, bitte teilt sie! Unterstützt sie weiter! www.change.org/Alassa 

Hier weitere Auszüge aus der Presserklärung des Freundeskreises:
Der neue Bescheid gegen Allassa Mfouapon ist …ein rechtswidriger Bescheid! Dazu schreibt sein Anwalt in einer Pressemitteilung:
Der am 21.12.2018 in der BRD erneut gestellte Asylantrag behandelte ausdrücklich die aktuelle Situation der Flüchtlinge in Italien nach Verabschiedung der sogenannten Salvini-Gesetze. Er wies nach, dass spätestens jetzt systemische Mängel im Asylverfahren in Italien vorliegen sowie menschenunwürdige Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge. Dazu wurde Bezug auf aktuelle Gutachten sowie Presseberichte genommen. Ohne sich damit auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen heißt es im Bescheid: „Die jüngsten Gesetzesveränderungen, welche Anfang Dezember in Kraft traten und gemeinhin unter dem Namen Salvini-Dekret firmieren, begründen keine individuelle Gefahr im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“ (des EGMR – Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm. RA Meister) …
Der Bescheid berücksichtigt nicht die schwere psychische Erkrankung von Alassa M.. Untersuchungen belegen, dass er u. a. aufgrund erlittener Folter in Libyen, des Ertrinkens seines zweijährigen Kindes im Mittelmeer schwer erkrankt ist. Unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der aktuellen Situation in Italien ist er als besonders Schutzberechtigter anzusehen. Bei einer erneuten Deportation nach Italien droht ihm dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 2 der EMRK. Aufgrund seiner psychischen und physischen Gesundheitssituation würde sich diese im Falle einer Abschiebung nach Italien bis hin zu einer extremen Gefahr verschlechtern. …

Die Presseerklärung der Anwaltskanzlei, die weitere detaillierte Argumente gegen den BAMF-Bescheid enthält, kann in voller Länge heruntergeladen werden über www.rf-news.de (siehe link).

Ein Fall wie viele, denkt Ihr vielleicht? Ich denke das nicht mehr. Bemerkenswert am Bescheid des BAMF (das dem Seehofers Ministerium untersteht!) ist nämlich dies:

Entgegen aller bisherigen Erfahrungen mit Italien beruft sich das BAMF diesmal auf ein Schreiben der italienischen Behörden vom 11. Januar 2019, wonach sie (jetzt auf einmal?!) bereit seien, seinen Fall anzunehmen. Wahrlich mehr als eine Blitzentscheidung der italienischen Administration, die nach einhelliger bisheriger Erfahrung in 1000en von Fällen überhaupt gar keine Antwort auf Rücknahmeersuchen gibt!

Was ist hier geschehen? Welche unheilige europaweite Allianz ist hier tätig?
Betrachte ich die Ereignisse seit der Wiedereinreise von Alassa, so erscheinen sie mir wie eine sorgfältige Inszenierung, orchestriert von bestimmten Medien: zunächst von dem widerlichen shitstorm, der ausgelöst wurde von AfD- und Pegidanahen Kreisen, und dann von der unsäglichen, hetzerischen und verleumderischen Berichterstattung in der auflagenstärksten deutschen Tageszeitung, der BILD.

Das eigentliche Thema ist die Politik der Seehofers, Salvinis und Orbans Europas: Abbau von demokratischen Rechten, Einteilung in Menschen erster, zweiter, dritter Klasse, Länder willkürlich zu sicheren Herkunftsländern zu erklären und Menschen dorthin abzuschieben wo ihnen Verfolgung, Folter und Tod drohen. Menschen mundtot zu machen, die dagegen die Stimme erheben. Diffamierung der gesamten demokratischen Bleiberechtsbewegung. Neue verschärfte Asyl- und Polizeigesetze, Grenzkontrollen, Überwachungskameras… cui bono – wem nützt es? …und gegen wen richtet sich das?
Auf die Bühne der Inszenierung wird ein Mann gestellt, dem nichts weiter vorzuwerfen ist als sein Wunsch nach einem Leben in Würde. Der sein Kind und seine Familie in Sicherheit bringen wollte, und der beides verloren hat. Der tief verwundet wurde und doch mitfühlend geblieben ist und sich für andere einsetzt. Der zum Kämpfer wurde für Demokratie und Menschenrechte. Doch er wird vorgeführt wie ein Krimineller, wie ein gefährliches Monster, soll mundtot gemacht werden und die gesamte Solidaritätsbewegung gleich mit. Er wird zum Exempel gemacht für die Rechtfertigung der europaweiten Rechtsentwicklung der Regierungen in der Öffentlichkeit.

Leute, das dürfen wir nicht hinnehmen! Darum bitte ich euch:
Informiert andere und teilt die Petition des Ellwangen-Appell weiter, protestiert gegen die erneute Abschiebungs-Verfügung, sammelt auch offline Unterschriften und bindet die Information über diesen Fall ein in eure Aktivitäten im Kampf um demokratische Rechte, für ein Recht auf Flucht, gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen.

Soweit die Sprecherin des Freundeskreises Adleheid Gruber.

Bild verweigert Richtigstellung!
Zu der ganzen Analyse passt auch die Tatsache, dass die Bildzeitung die Beschwerde gegen ihre Hetze zurückgewiesen hat.

Sie hat in einem Schreiben an die Anwaltskanzlei, die Alassa vertritt, mitgeteilt, dass sie nach „Prüfung der Sach- und Rechtslage… keine Veranlassung“ zu einer Richtigstellung sieht und betont, „eine Persönlichkeitsverletzung… aufgrund der zutreffend wiedergegebenen Tatsachenberichterstattung“ nicht erkennen zu können. Und weiter: „Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt“.

Das bedeutet wohl: Für Bild völlig normal ist zu lügen, zu verleumden und zu hetzen! Sozusagen alltägliches Geschäft.

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