Betriebsratswahl 2018: „Wer die Macht hat, Spielregeln aufzustellen, stellt Spielregeln auf, die ihn gewinnen lassen“

Dies Prinzip galt in der gesamten Geschichte der Menschheit. In der Sklavenhaltergesellschaft gab es keine Schutzrechte für Sklaven; sie waren eine Sache, mit der der Sklavenhalter nach Belieben verfahren konnte. Im Feudalismus sind die leibeigenen Bauern an „die Scholle“, an ihren Fürsten gebunden. Gesetze und religiöse Dogmen stellten dies als gerecht und gut dar. Der Kapitalismus brauchte den freien Lohnarbeiter, ohne die Fesseln der Leibeigenschaft. Die Gesetze änderten sich entsprechend. Das Eigentum an den Produktionsmitteln, der Lebensnerv der Kapitalisten allerdings muss geschützt werden. In Deutschland findet das hauptsächlich im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ statt.
Dies grundlegende Prinzip gilt bis heute.

Wie groß ist ein Betriebsrat?


Für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder ist die Größe des Betriebs ausschlaggebend. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) spricht von der Zahl der in der Regel wahlberechtigten Arbeitnehmern. In Paragraph 9 BetrVG entält eine Aufstellung, die die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festlegt:

Die Betriebsversammlung – wichtiges Feld der Auseinandersetzung!


Die Versammlungsfreiheit, die Redefreiheit sind nicht vom Himmel gefallen. Unsere Vorfahren haben 1848 in der Bürgerlichen Revolution in Deutschland dafür gekämpft. Deshalb müssen wir dies mühsam erkämpfte Recht nutzen und sollten es nicht vergessen, wenn im Betrieb schlecht über die Betriebsversammlung geredet wird; wenn einige sogar meinen, statt zur Betriebsversammlung zu gehen, arbeiten zu müssen.

„AIDA“ – ACHTUNG! GEFAHR in allen Betrieben!!


Die rassistische so genannte Alternative für Deutschland (AfD) hat einen Ableger gegründet. Unter dem Kunstnamen AidA (Arbeitnehmer in der AfD) wollen sie in den Betrieben Fuß fassen. Sie planen als AidA bei der Betriebsrats-Wahl 2018 anzutreten.

Betriebsratswahl 2018: Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Geheimhaltungspflicht oder klassenbewusste Betriebsräte?


Für Betriebsräte gibt es im kapitalistischen Deutschland zwei Möglichkeiten, sich zu entscheiden: sich einsetzen für die Sache der Kolleginnen und Kollegen, oder auf der Seite der Kapitalisten stehen. Oft ist es der kompliziertere, der schwierigere, der konfliktreichere Weg, wenn Betriebsräte sich eindeutig auf die Seite der Kolleginnen und Kollegen stellen. Dies bedeutet für klassenbewusste Betriebsräte zusätzliche Arbeit, zusätzliches Lernen, zusätzliche Anstrengung, zusätzliche Überzeugungsarbeit und erfordert die Unterstützung durch die Belegschaft. Dies ist schon heute möglich und wird in Zukunft immer wichtiger.

Mercedes Benz Untertürkheim: Erste Erfolge einer turbulenten Betriebsversammlung – weiter kämpfen!

Donnerstag, 22. Juni 2017,13:00 Uhr. Bei brennender Hitze streben tausende Kolleginnen und Kollegen des Mercedes-Werkes Untertürkheim (UT) in die nahe Schleyer-Halle zur Betriebsversammlung. Die Stimmung ist angespannt. Sorgen um die Zukunft der Jobs prägen viele Gesichter. Nicht nur bei Arbeiter/innen – nein, auch bei vielen Angestellten. Die Mercedes-Bosse nutzen die konzernweite Umstellung auf Elektroautos zur Erpressung der Kolleginnen und Kollegen, um sie um bitter erkämpfte tarifliche Regelungen zu bringen. Zehntausende Arbeitsplätze stehen zu Disposition! „Bin ich betroffen, was wird aus mir?“

Mercedes Benz – Bei der E-Fertigung brennt die Bude! Kolleginnen und Kollegen: Widerstand ist angesagt! Organisiert Euch!

Die Mercedes-Bosse nutzen die Umstellung auf Elektroautos offensichtlich hemmungslos zur Erpressung der Kolleginnen und Kollegen, um sie um die lange erkämpften Tariflichen Regelungen zu bringen.

In Untertürkheim wollt Ihr Batterien fertigen?“, fragen uns die Bosse. „Oooh Keee??“ pokern sie: „Aber das machen wir nur mit einer eigenen Gesellschaft, und die darf nicht tarifgebunden sein.“ (eine GmbH, so Stuttgarter Zeitung vom 21. Juni 2017) Klartext: Da wollen Dr. Zetsche und Konsorten keinen Tarifvertrag sehen! Das ist Erpressung!

Betriebsratswahl 2018: Wege durch den Paragraphendschungel!

Für die Betriebsratswahl gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die mit zum Teil schwer verständlichen Begriffen und vielen Grundsatzurteilen dafür sorgen, dass diese Wahl in „geordneten“ Bahnen verläuft und nicht jeder einfache Arbeiter oder Angestellter im Betriebsrat auftaucht.
Trotzdem ist dieser „undurchdringliche“ Paragraphendschungel zu bewältigen.

Aus der Geschichte lernen: Verbot der Gewerkschaften am 2.Mai 1933

Zur Vereinnahmung der Arbeiter hatte die NSDAP den Kampftag der internationalen Arbeiterklasse, den 1. Mai 1933 zum gesetzlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt.
Goebbels schrieb zum 1. Mai 1933: „ … Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter! (…) Bekränzt eure Häuser und die Straßen der Städte und Dörfer mit frischem Grün und den Farben des Reiches (…) Deutsche aller Stände, Stämme und Berufe, reicht euch die Hände! Geschlossen marschieren wir in die neue Zeit hinein. …“
Und viele, zu viele beteiligten sich.

Hamburg, McDonalds: Mitarbeiter demonstrieren gegen schlechte Löhne

Am 1. April demonstrierten rund 80 McDonalds Mitarbeiter gegen die schlechte Bezahlung in ihrem Betrieb. Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Systemgastronomie. Seit Oktober kämpft die Gewerkschaft NGG für eine Anhebung der Löhne von bundesweit 100.000 Schnellrestaurant-Mitarbeitern. Doch das letzte Angebot der Arbeitgeber war eher ein schlechter Witz: Laut Gewerkschaft haben sie in der untersten Lohngruppe gerade einmal 8,87 Euro pro Stunde angeboten, nur drei Cent mehr als der Mindestlohn.