Korrespondenz: Fehlende Krankenkassenmitgliedschaft gesetzlich verordnet

Viele sind wegen
irrwitziger gesetzlicher Bestimmungen kein Krankenkassenmitglied, obwohl viele
Betroffene Mitglied sein möchten. So werden Personen über 55 Jahren nicht mehr
Mitglied einer Krankenkasse, wenn diese in den letzten 5 Jahren nicht
mindestens 24 Monate lang pflichtversichert waren.

Viele fallen aus der
Versicherung, wenn diese sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der
Scheidung freiwillig versichern.

Bei Arbeitslosen
verhält es sich ebenso, wenn diese nicht von der Arbeitsagentur versichert
werden.

Langzeitarbeitslose,
die mit einem gut verdienenden Partner in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft
leben, werden ebenfalls nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit
krankenversichert.

Diese
gesetzlichen Regelungen müssen abgeschafft werden.

Unsere Abgeordneten
weigern sich allerdings hier neue gesetzliche Regelungen zu schaffen.

H.S., Augsburg