EU-Grundlagenvertrag – gegen die Völker Europas

Am Samstag, dem 23. Juni präsentierte Angela Merkel,
Kanzlerin der Großmacht Deutschland, stolz die Einigung der EU-Staats- und
Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten auf einen EU-Grundlagenvertrag. Doch
dieser Vertrag richtet sich gegen die Völker Europas!

Die EU-Verfassung scheiterte an der Ablehnung bei Volksabstimmungen
in Frankreich und den Niederlanden. In den meisten anderen Staaten gab es
solche Volksabstimmungen nicht, da man Angst vor negativen Ergebnissen hatte.
Das ist EU-Demokratie! Doch auch die Ablehnung in Frankreich und den
Niederlanden durch eine Mehrheit des Volkes stört die herrschenden Klassen
nicht. Sie haben dem Projekt nur ein neues Reklameschild verpasst, um die
Volksentscheidungen auszutricksen und die Völker Europas zu betrügen. Die
EU-Verfassung heißt einfach anders: EU-Grundlagenvertrag. Der Inhalt aber
bleibt gleich!

Doch darüber will man die Völker Europas täuschen. Hatte man
bei der EU-Verfassung noch den Text veröffentlicht, wird über den Inhalt des
EU-Grundlagenvertrages geschwiegen. Die Medien machen mit und vermeiden
kritische Fragen. Was aber trotzdem durchsickert, lässt das Schlimmste
befürchten. Denn der Grundlagenvertrag soll alle wesentlichen Teile der von den
Völkern abgelehnten EU-Verfassung enthalten.

Darin stand u.a.:

        
„Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem
Ministerrat als Gesetzgeber tätig und übt mit ihm die Haushaltbefugnisse
aus…“
(EU-Verfassung, art. 19 (1), offizieller Text S. 21). Ein kurioses
Demokratieverständnis. Gesetze sollten also nicht, wie es die bürgerliche
Staatstheorie so schön lehrt, allein durch das gewählte Parlament verabschiedet
werden, sondern hier dürfen die Regierungen über den Ministerrat sich die
Gesetze selbst schneidern, nach denen sie dann regieren dürfen.

        
Es wird eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
festgelegt, die von den Regierungen bestimmt wird. Das Parlament wird dazu nur
informiert und gehört. Wie gnädig! Dazu sieht die EU-Verfassung die auf „militärische
Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“
(Art. 40.1) vor.
„Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten
schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung
und militärische Fähigkeiten eingerichtet…“
(Art. 40 (3), S. 39), das
allerhand Aufgaben bis hin zur Durchführung von Maßnahmen „zur Stärkung der
industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors“
(ebenda)
beinhaltet.
Also: Aufrüstung und Militarisierung als grundlegende Ziele der EU, auf die
alle Staaten verpflichtet werden. Europa soll eine imperialistische Macht
werden, die auf der ganzen Welt militärisch eingreifen kann.

        
In der EU-Verfassung werden Kapitalismus und
Marktwirtschaft verbindlich festgelegt: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen
und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne
Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“

(EU-Verfassung, Art. 3 (2), S. 9). Und weiter: „Der freie Personen-, Waren-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit werden
innerhalb der Union und von der Union gemäß der Verfassung gewährleistet“

(EU-Verfassung, Art. 4 (1), S. 10)
Das bedeutet uneingeschränkte Konkurrenz und Herrschaft des Marktes! Und
EU-Recht soll nationales Recht brechen könne. Nationale Schutzbestimmungen
werden so beseitigt. „Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit für die
Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen
Wettbewerbsregeln ….“
(Art. 12 (1), s. 17)

Ungebremster Markt und
Konkurrenz, Militarisierung, Abschaffung demokratischer Regeln – das ist die
EU. Der Grundlagenvertrag soll diese Bestimmungen übernehmen. Dafür wurden die
sowieso schon mageren sozialen Grundrechte auf Wunsch Großbritanniens zu
unverbindlichen Bestimmungen, die nationales Recht nicht brechen können. Also:
Noch mehr Markt und ungehinderte Konkurrenz, noch brutalere Ausbeutung der Ware
Arbeitskraft!

Der Kampf beim EU-Gipfel in
Brüssel ging im Wesentlichen um die Machtverhältnisse in der EU. Polen wurde
als Bremser und Blockierer hingestellt. Doch die polnischen Bedenken sind gar
nicht so unberechtigt. Mit dem neuen Vertrag wird sich das Stimmengewicht der
Großmacht Deutschland glatt verdoppeln. Gegen die Großmächte Deutschland,
Frankreich, Italien und Großbritannien kann dann in der EU keine Entscheidung
mehr getroffen werden. Diese vier Mächte haben zusammen so viele Stimmen, dass
sie fast jede Entscheidung durchboxen können. Sie müssen nur noch ein kleineres
Land mit finanziellen Versprechungen oder entsprechendem Druck auf ihre Seite
bringen. Wie massiv solcher Druck aussieht, konnte man ja nun in Brüssel gut
sehen. Mit dem EU-Grundlagenvertrag von Brüssel werden die kleineren Staaten
innerhalb der EU also langfristig ihre Souveränität und ihren Einfluss
verlieren. Nur noch wenige Großmächte werden in der EU das Sagen haben. Die
Großmacht Deutschland wird dabei einen entscheidenden Einfluss besitzen.

Für die Völker Europas und auch
für das deutsche Volk bedeutet das nichts Gutes. Der EU-Grundlagenvertrag dient
genauso wie die zu Fall gebrachte EU-Verfassung den Interessen der herrschenden
Klasse, des Kapitals.

Wir fordern deshalb:

Nein zum EU-Grundlagenvertrag!

Volksabstimmung über diesen
Vertrag!