Hartz IV: Keine Haushaltshilfe für Behinderte

Hartz IV: Keine Haushaltshilfe für Behinderte

Nur als Randnotiz berichtete die Stuttgarter Zeitung am
12.12.07 über ein skandalöses Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel. Geklagt
hatte eine Behinderte aus Stuttgart, die früher als Sozialhilfeempfängerin eine
Haushaltshilfe mit 4 Stunden pro Woche bezahlt bekam. Mit Hartz IV wurde ihr
diese Haushaltshilfe gestrichen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied
nun, dass der Grundbetrag von Hartz IV auch bei einer Behinderung nicht
aufgestockt werden könne. Die Frau soll ihre Haushaltshilfe aus den „üppigen“
345 Euro, die ihr monatlich zum Leben zur Verfügung stehen, selbst bezahlen.
Nach Meinung des Bundessozialgerichts wäre nur bei einer schweren Behinderung
die Pflegeversicherung zu einer Zahlung verpflichtet. (AZ: B8/8bSO 12/06R).

Das Urteil zeigt, wie brutal die Hartz IV-Regeln sind. Es
ist bereits eine Kunst, von 345 Euro im Monat Essen, Kleidung, Strom,
Fahrtkosten, Zeitung, Fernsehen usw. zu bestreiten. Hartz IV-Empfänger leben in
bitterer Armut. Nun setzt das Bundessozialgericht noch eins drauf: Behinderte
stehen schlechter da als zuvor.

Steuererleichterungen für das Kapital, Senkung der Lohnnebenkosten
– da sind die Politiker aller Parteien allzeit bereit, den Reichen das Leben
und Profitmachen so angenehm wie möglich zu machen. Zugleich machen sie den
Arbeitern, Angestellten und dem gesamten Volk das Leben immer schwerer.

„Die Herren machen das selber, dass ihnen der arme Mann Feind
wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge
gut werden? So ich das sage, muss ich aufrührerisch sein! Wohlan!“

(aus: Thomas Münzer, Hochverursachte Schutzrede, 1524)