Das neue BKA-Gesetz: immer tiefer in den totalen Überwachungsstaat

Relativ wenig von der Öffentlichkeit und den Medien
beachtet, wurde am 12. November das neue BKA-Gesetz im Bundestag verabschiedet.
Noch ist es nicht Gesetz, weil auch der Bundesrat noch zustimmen muss, und
dabei gibt es Probleme.

Dankenswerter Weise hat sich der Publizist Heribert Prantl
in der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem Thema auseinander gesetzt. Er schreibt:
„Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte.
Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird – und
zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des
Strafverfolgungs-Systems: Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft
in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an
diesem Mittwoch im Bundestag beschossen werden soll, führt nämlich dazu, dass
in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen
hat – und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des
Innern.“

Also nichts mehr mit der gerühmten „Gewaltenteilung“! Und
wieder einmal muss die angebliche Terrorgefahr für den Abbau der bürgerlichen
Rechte herhalten.

Prantl weiter: „Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern
Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von
Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von
Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist.“

Praktisch heißt das, so geht aus dem Artikel weiter hervor,
dass das Bundeskriminalamt zur Bundes-Superpolizei mit umfassendsten
Kompetenzen wird: Das BKA darf zu den heimlichen Ermittlungsmethoden greifen,
die bisher vor allem Kennzeichen der Geheimdienste waren – ohne dass es die
parlamentarischen Kontrollen gibt, denen diese unterliegen.

Das neue Gesetz (Paragraph 4a des Gesetzes) gestattet dem
BKA den Zugriff auf alles, was nach Meinung des Amts nach internationalem
Terrorismus riecht. Es gibt aber in diesem Gesetz keine Definition – weder für
nationalen, noch für internationalem Terrorismus.

„Das BKA ist also künftig für fast alles zuständig, für was
es  zuständig sein will, und es hat fast
alle Zugriffs- und Eingriffsmöglichkeiten, die es sich nur wünschen kann:
Lauschangriff, Spähangriff, heimliche Computer-Durchsuchung. Die Maßnahmen
können auch kumuliert werden, ohne dass das Gesetz für solche Rundum- und
Totalüberwachung zusätzliche Voraussetzungen formuliert“
, fasst der Artikel
zusammen.

Im Weiteren wird erklärt, wie mit dem Gesetz die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff umgangen werden. Dies
insbesondere in dem Teil, der die Computer-Untersuchung betrifft. „Auf die
Durchsuchung muss nur dann komplett verzichtet werden, wenn völlig klar ist,
dass „allein“ der Kernbereich
(der Intimsphäre, S.N.) betroffen wäre. Auf einem
Computer gibt es aber nun einmal nicht nur intime Dateien.
Computerdurchsuchungen sind daher so gut wie nie unzulässig. Sehenden  Auges verletzt der Gesetzgeber den
Kernbereich.“

Und wer bekommt die Durchsicht der erschnüffelten Daten?

„Bis zuletzt war in der Koalition umstritten, wer die
Durchsicht der vom Computer abgegriffenen Dateien vornehmen soll: Ursprünglich
sollten das zwei BKA-Beamte machen. In einem Kompromiss wurde geregelt, dass in
Zweifelsfällen auch noch der BKA-Datenschützer draufschauen soll. Die
Gesetzesmacher glauben offenbar, dass die Intimsphäre umso besser
geschützt  ist je mehr Menschen darin
herumschnüffeln… Die Durchsicht der bei der Online-Durchsuchung gewonnen
Daten hätte allein dem Richter anvertraut werden dürfen.“

Prantls Fazit: „Das BKA-Gesetz ist wie eine Büchse der
Pandora. Heute wird sie geöffnet.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Kampf dem Polizei- und Spitzelstaat!

Für demokratische Rechte und Freiheiten!

 

S.N.