Aus der Arbeit der Roten Hilfe: Schläge für Prozeßbeobachter

Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b
StGB verfolgten Faruk Ereren wurde am 29. Mai zweifach prägnantes
Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.


Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und
Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich
zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum
Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise
wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt.
Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die
BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme „zur
Ordnung“ gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren
mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet.

Auch in der ersten Unterbrechung der Verhandlung wurde ein Besucher in
Bezug auf das Tragen einer Mütze richterlich gemaßregelt. Im Laufe der
Verhandlung gab es keine „Auffälligkeiten“.

Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 9:15 Uhr) leitete der Richter die
Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben
die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach „Freiheit für Faruk“.
Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche
Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den
Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15
Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in
den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.

Auf die vielfach von Seiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.

Eine Stunde später wurden die weiblichen Besucher/innen gewaltsam in
eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit
Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle
ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden.


Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend
in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und
Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die
Lippenpartie.


Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die
offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund
von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45
Uhr wurde der letzte Besucher entlassen.


Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.


Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei:
Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen,
zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem
bürgerlichen Spektrum, ein „Ordnungsgeld“ verhängt. Besonder
nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die
Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen
anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.

Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten!

Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss

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