Bei Kurzarbeit die Urlaubstage kürzen? Nicht hinnehmen!


1.Mai 2020 in Gummersbach: Diese Aussage von Karl Marx entspricht den Erfahrungen der Kolleg/innen – so auch bei Kurzarbeit

Die Kapitalseite lässt sich ständig neue Ideen einfallen um den Arbeiter*innen Rechte oder Errungenschaften zu nehmen. Seit der Kurzarbeit, die ja jetzt durch die Pandemie verstärkt angewendet wird, versuchen die Unternehmern den Beschäftigten gerade aus prekären Bereichen, die sich in Kurzarbeit befinden, die Urlaubstage zu kürzen. Die Unternehmer beziehen sich hierbei auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Gewerkschaften widersprechen dieser Auffassung der Arbeitgeber und sagen dazu folgendes in einer DGB-Erklärung: Die Argumentation und die Grundsätze, die der EuGH in den entsprechenden Urteilen nennt, lassen sich auf „Fälle konjunkturbedingter Kurzarbeit“, wie sie aufgrund der Corona-Krise derzeit in Deutschland vorherrschen, nicht übertragen. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof lediglich „Mindestvorgaben“ definiert. Die EU-Mitgliedstaaten können von diesen „Mindestvorgaben“ zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abweichen. Das hat der EuGH in Bezug auf die Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit ausdrücklich bestätigt. Im Bundesurlaubsgesetz gibt es nichts zur Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit, also ist es nicht zulässig. DGB-Vorstand Anja Piel dazu: „Urlaub ist zur Erholung da und darf in Zeiten der Kurzarbeit keinesfalls zusammengestrichen werden“ und weiter heißt es in der DGB Erklärung: „Mit einer Kürzung der Urlaubstage wollen die Arbeitgeber weitere Folgen der Pandemie den Arbeitnehmern zuschustern“.

Was tun?       

Der oder die von solchen Maßnahmen betroffene Kollege oder Kollegin sollte sich dieser unrechten Maßnahme des Unternehmers widersetzen, und sich am besten mit anderen Arbeiter*innen in der Gewerkschaft organisieren. Falls das schon der Fall ist, dann sich mit den Kolleg*innen im Betrieb absprechen, um sich dagegen gemeinsam zu wehren. Der nächste Schritt wäre Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen. Falls im Betrieb ein Betriebsrat existiert, dann sollte man auch diesen einschalten und darüber informieren. Jeder betriebliche Konflikt, wenn man es kollektiv angehen kann, birgt ein Chance, die gewerkschaftliche Schlagkraft im Betrieb zu erhöhen, damit es erst gar nicht zu solch Versuchen kommt. Das Wichtigste ist bei solch Unternehmer-Angriffen, sich mit anderen Kolleg*innen zusammen zu tun und gemeinsam als Gewerkschaftsmitglieder zu handeln, so wie nach dem Sprichwort von Ernst Thälmann, Vorsitzender der KPD: „Einen Finger kann man brechen, aber fünf Finger sind eine Faust!“

C. Kartal /Arbeit-Zukunft