Das neue Integrationsgesetz: Kleinliche Diskriminierung, neuer Druck, neue Schikanen!

Von der „schwarz-roten“ Merkel-Regierung wird das neue Integrationsgesetz heftig bejubelt. Es sei der entscheidende Schritt zur Integration von Flüchtlingen. Aber gefordert wird viel, gefördert wenig und wenn, dann unter Druck und Drohung! Das Gesetz entpuppt sich als Instrument zu verschärfter Konkurrenz und Diskriminierung gegen Zugewanderte. Wie sieht es wirklich aus? Erste Eindrücke.

Berufsausbildung und Arbeitsverhältnis
Immerhin soll während einer Ausbildung für Eingewanderte eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung eingeführt werden. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausübung erteilt werden, aber nur für zwei Jahre. Doch die hängt von diesem Beschäftigungsverhältnis ab und kann widerrufen werden, wenn man arbeitslos wird. Wie schnell und schuldlos kann dies geschehen? Betroffene werden dann ausreisepflichtig, können abgeschoben werden. Also ständiger Druck und Erpressung!
Dazu kann die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden, wenn Betroffene das Arbeitsverhältnis selber beenden oder kündigen. Ein selbstverständliches Recht aller Arbeitnehmer! Das Gesetz beschränkt sich zwar auf Gründe, die der Ausländer selbst zu verantworten hat. Aber wer beurteilt das? Die Ausländerbürokratie?
Mit anderen Worten: Integration alla CDU/CSU/SPD heißt jahrelanges Wohlverhalten bei Androhung des Entzugs der Aufenthaltstitel.

So genannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM):
Asylsuchende müssen von den Behörden zugewiesene Arbeitsgelegenheiten (AGH), so genannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), annehmen. Ähnliche AGH gibt es bereits:
* Einerseits die diskriminierenden „1-Euro-Jobs“ bei Hartz IV. Sie werden von der ILO als verbotene Zwangsarbeit kritisiert.
* Außerdem organisieren bereits jetzt die Kommunen AGHs für Geflüchtete in den Flüchtlingsunterkünften, ärmliche Beschäftigungen, die selbst oft schon diskriminieren!
Durchschnittlich werden in AGHs zusätzlich zur Grundsicherung (bei Ein-Euro-Jobs nach Hartz-IV zusätzlich zum ALG II) 1,05 Euro/h ausgezahlt.
Jetzt soll es zusätzlich die FIM geben. Weigern sich Flüchtlinge, „angebotene“ FIM anzutreten, kann ihr Existenzminimum zusammengestrichen werden, im Wiederholungsfalle bis auf Null! Das Gesetz stellt klar, dass Arbeiten im Rahmen von FIM kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Regeln des Arbeitsschutzes und für Urlaubsentgelte gelten, die für Kündigungsschutz, Sozialversicherung usw. aber nicht.

0,80-Euro-Jobs!
Das neue Integrationsgesetz enthält einen weiteren Hammer: Die an Flüchtlinge gezahlte Aufwandsentschädigung wird ab 1. August auf 80 Cent reduziert! Aus Flüchtlingsunterkünften wissen wir, dass dies sofort durchgesetzt wurde. AfD und die ganze Nazihetze lassen grüßen! Flüchtlinge sind Almosenempfänger zweiter Klasse!
Allen, die sich von solcher Diskriminierung irgendetwas versprechen, sei gesagt: Allein der Staat spart hier auf Kosten Wehrloser. Kein Bedürftiger, kein Erwerbsloser, kein Langzeitarbeitsloser oder Hartz-IV Empfänger hat irgendetwas von solchen Schikanen. Im Gegenteil: In Hamburg gibt es bereits Versuche, Hartz IV-Empfänger ohne jede Aufwandsentschädigung in AGHs zu pressen: „Null-Euro-Jobs“, frech als Bildungsmaßnahmen deklariert. Hier öffnen sich neue Hintertüren gegen den eh schon löcherigen Mindestlohn. Kürzungen schaden allen!

Kürzung am Existenzminimum!
Wie von Fachleuten befürchtet, ermöglicht das neue Integrationsgesetz schwere Kürzungen am Existenzminimum. Sie treffen Geflüchtete, die bestimmte Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Bei der flüchtlingsfeindlichen Stimmung in deutschen Behörden ist zu befürchten, dass hier oft gegen die Betroffenen entschieden wird. Kürzungen sollen immerhin beendet werden, wenn die Betroffenen, gepresst durch das Integrationsgesetz, doch noch mitwirken.
Gekürzt wird das Existenzminimum aber auch dann, wenn Asylsuchende die Arbeitsgelegenheit, zu der sie verpflichtet wurden, nicht wahrnehmen. Widerspruch und Klage gegen solche Kürzungen haben keine aufschiebende Wirkung.
An alle arbeitenden Menschen: Eine Arbeit abzulehnen, ist ein Recht, das alle Arbeitenden, auch Flüchtlinge, dringend brauchen. Sonst handelt es sich um Zwangsarbeit, zumal hier eine Ablehnung zur Kürzung der eh schon mageren Existenzsicherung führt!

Woher sollen die Arbeitsgelegenheiten kommen?
Es gibt gar nicht so viele Arbeitsgelegenheiten, schon gar nicht die hunderttausend, die die Regierung und SPD-Arbeitsministerin Nahles großmäulig angekündigt haben. 80.000 Hartz IV-Empfänger arbeiteten im Mai 16 bundesweit in „1-Euro-Jobs“, aber mit abnehmender Tendenz!
Wo sollen AGH herkommen, wenn nicht durch schrittweise Überführung ganz normaler Tätigkeiten in diese noch zusätzlich auf 0,80 Euro verbilligten FIM. Die so genannte Wettbewerbsneutralität (die AGH darf Firmen, die normale Löhne zahlen müssen, nicht benachteiligen) solcher FIMs, für die Hartz-IV-AGHs auf dem Papier noch vorgeschrieben, gilt hier nicht.

Und die Integrationskurse?
Gekürzt soll das Existenzminimum auch dann werden, wenn Asylsuchende angebotene Integrationskurse nicht besuchen. Es wird mangelnder Wille zur Integration unterstellt.
Jeder, der mit Betroffenen arbeitet, kennt deren hohe Bereitschaft zu Bildung, Spracherwerb und Integration. Aber es gibt gar keine ausreichenden Maßnahmen! Nach Expertenschätzungen fehlen ca. 800.000 Sprachkurse, die der Staat auch gar nicht alle finanziert.
Wieder nur Verschärfungen, Kürzungen und Sanktionen. Im Übrigen weist die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann darauf hin, dass Geflüchtete frühestens nach 15-monatigem Aufenthalt eine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können. Geht so Integration?

Die Wohnsitzauflage
Das Integrationsgesetz zwingt viele anerkannte Flüchtlinge, drei Jahre lang an dem Ort wohnen zu bleiben, dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Nur wer es schafft, selbst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden aufzunehmen oder eine Berufsausbildung oder ein Studium antreten kann, ist ausgenommen.
Diese Maßnahme hat mit „Integration“ nichts zu tun. Sie trägt im Extremfall sogar zur Ghettobildung bei. In jedem Fall führt es dazu, dass viele Betroffene länger in den schwer erträglichen Lebensbedingungen vieler Unterkünfte bleiben. Angesichts des hohen Mietniveaus können sich viele Betroffene auch kaum eine eigene Wohnung leisten. Nicht umsonst fordert unserer Zeitung den Bau von wenigstens 800.000 günstigen Wohnungen für hier Lebende und Migranten!
Positiv ist in diesem Zusammenhang lediglich zu vermerken, dass die Ausgestaltung der Wohnsitzauflage den Bundesländern obliegt und zumindest Rheinland-Pfalz bekanntgegeben hat, sie nicht anwenden zu wollen.

Niederlassungserlaubnis
Bislang konnten Flüchtlinge nach 3 Jahren des legalen Aufenthalts in Deutschland eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Nunmehr wird diese Frist auf 5 Jahre ausgeweitet (§ 26 Abs. 3 AufenthG) und mit zusätzlichen Voraussetzungen versehen: So muss z.B. der Lebensunterhalt überwiegend gesichert sein und hinreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Integration? Oder weitere Diskriminierung?

Schluss mit Diskriminierung und Fremdenhass!
Das eine oder andere Detail im Gesetz mag vielleicht positiv wirken. Aber insgesamt ist es ein Gesetz voll Demütigung und Drohungen, die Angst machen sollen .Es ist offensichtlich, dass hier die Regierung, vor allem auch die SPD, schon wieder der ausländerfeindlichen Hetze der AfD und faschistischer Gruppierungen Nahrung gibt.

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