„Krise und Kampf in Betrieben und Gewerkschaften“ – Der Metalltarifabschluss als Krisenbewältigungsinstrument

Die Wirtschaftskrise beginnt, sich in vielen
Betrieben auszuwirken. Nicht nur die Automobilindustrie und deren
Zulieferindustrie sind stark betroffen. Auch andere Branchen trifft die
Wirtschaftskrise. Auftragsrückgänge und -einbrüche werden aus der
Chemieindustrie (z.B. BASF!), der Werftindustrie, dem Maschinenbau und vielen
Bereichen der Metall- und Elektroindustrie gemeldet. Bemerkenswert ist die Tatsache,
dass der Export, traditionell die Domäne deutscher Industriezweige, vielfach
stark zurückgeht oder sogar einbricht.

Bei
der Konzerntochter des maroden US-Autobauers GM Opel sind die Probleme massiv
und bedrohlich, aber auch kleinere Firmen (Siehe Bericht zu Gehring) können in
der Krise in Konkurs gehen.

So
sind zahllose Arbeiter/innen und Angestellte nun in den Betrieben gezwungen, um
ihre Interessen, ihre Löhne, ihre Arbeitsplätze zu kämpfen. Sie müssten
gemeinsam fordern, dass die Lasten der Krise aus den Profiten des Kapitals
beglichen werden. Aber eine solche Ausrichtung setzt eine gemeinsame
kämpferische Organisation sehr vieler Belegschaften voraus, einen hohen
Organisationsgrad und klassenkämpferisches Bewusstsein sehr vieler Kolleg/innen!
Realistischerweise kann davon zumindest in Deutschland heute nicht die Rede
sein. Angesicht des Tarifabschlusses in der Metallindustrie, einer herben
Niederlage aufgrund der „krisenuntermauerten“ Drohungen des Kapitals, kann man
dabei auch nicht mit den Gewerkschaftsführungen rechnen. Ihr Tarifabschluss ist
nicht nur eine Niederlage, sondern er spaltet zusätzlich die Belegschaften
anstatt sie zu einen.

So stehen defensive Forderungen in Betrieb und
Gewerkschaft im Vordergrund: Vielfach wird die Einführung von Kurzarbeit
gefordert.

Ganz anders die Kapitalseite! Sie geht offensiv an die
Krise in den Betrieben heran. Ermutigt wird sie durch den genannten
Tarifabschluss. Der neue Entgelt-Tarifvertrag in der Metallindustrie wird
sofort zum Instrument der Krisenbewältigung auf Kosten der Belegschaften! In
vielen Betrieben wird von vornherein die Verschiebung der zweiten Lohnerhöhung
(2,1 %) von Mai auf Dezember 2009 gefordert, womit auch die zweite
Einmalzahlung (122 Euro) entfiele. Dazu wäre eine Betriebsvereinbarung mit dem
jeweiligen Betriebsrat erforderlich. Betriebsräte sind der allfälligen
betrieblichen Erpressung ausgesetzt und nicht selten gewerkschaftlich
unzuverlässig. Dazu gibt es unternehmerfreundliche Listen und Fraktionen in
allen möglichen Mehr- oder Minderheitsverhältnisse, so dass viele Unternehmen
die zweite Lohnerhöhung wohl verschoben bekommen. Natürlich sind auch
Zwischenlösungen wie Verschiebungen um weniger Monate möglich, dann würde auch
die Einmalzahlung „nur anteilig“ gekürzt. Das hängt von den Kräfteverhältnissen
im Betrieb ab.

Jede dieser Fragen und Herangehensweisen macht es für die
kämpferischen Kolleg/innen in der jeweiligen Belegschaft notwendig, sich zu
positionieren, die Lage zu analysieren, Widerstand zu organisieren, die anderen
Kolleg/innen zu überzeugen, um einen Betriebsrat zu stützen, vom Wackeln
abzuhalten, ja, auch gegen einen Betriebsrat zu kämpfen, der die
Unternehmensforderungen durchsetzen will. Auch sie werden sich mit
Kompromisslinien herumschlagen müssen, tragen nicht selten massiv
Verantwortung, ohne geschützt zu sein wie die Betriebsratsmitglieder, haben oft
die gewerkschaftlichen Apparate gegen sich…

Wie dem auch sei: Hier zeigt sich das ganze Dilemma des
neuen Entgelttarifvertrages der Metallindustrie. Dieses ist zwar schon seit
Jahren bekannt, wird in der Auswirkung aber immer bedrohlicher: Die Ausführung
der Tarifverträge wird in die Betriebe verlagert, an die Betriebsräte
übergeben, die – wie auch immer – gar keine gewerkschaftlichen Gremien sind und
keiner gewerkschaftlichen Leitung, im besten Falle (!) einem
betrieblich-gewerkschaftlichen Vertrauensleute-Körper rechenschaftspflichtig
sind. So ist damit zu rechnen, dass in vielen Betrieben die Lohnerhöhung mehr
oder weniger verschoben wird. Man kann den Verlauf der Krise nicht vorhersagen,
aber wenn sie sich weiter vertieft, gilt: Im November sind die Karten in den
Betrieben eventuell völlig neu gemischt, und manche Lohnerhöhung wird da ganz
vom Tisch gewischt werden, wenn wir uns nicht wehren.

 

Verteidigungslinie Kurzarbeit!

 

Bei zurückgehenden Aufträgen und Umsätzen stehen Fragen
der Arbeitszeitkürzung fast automatisch auf der Tagesordnung. Und hier sind die
gegensätzlichen Klasseninteressen für unkundige Beobachter oft nicht so scharf
zu erkennen, wie sie sich in der Praxis darstellen.

Wo liegen die Probleme? Viele Betriebe haben die
klassischen „Überstunden“, die Mehrarbeit mit Zuschlägen, längst weitgehend
dadurch abgeschafft, dass sie „flexible“ Arbeitzeitkonten eingeführt haben. Das
allein waren massive Einsparungen auf Kosten der Belegschaften!
Mehrarbeitsstunden (alles was über 35 Std. pro Woche erfolgt) werden heute
praktisch zunächst unbezahlt geleistet, die Stunden werden lediglich auf ein
Konto verbucht, dessen Ober- und Untergrenzen (zum Beispiel plus/ minus
einhundert Stunden) per Betriebsvereinbarung geregelt werden. Schon diese
Grenzen stellen oft das Ergebnis harter Verhandlungen mit dem Betriebsrat dar.
Hohe und gut gefüllte Stundenkonten stellen einen zinslosen Kredit der
Beschäftigten an das Unternehmenskapital dar! Dieser muss zwar zurückgezahlt
werden, und es müssen Bilanzrückstellungen gebildet werden, aber deren
Auflösung bzw. die Abzahlung des Kredits erfolgt – gerade jetzt in der Krise,
aber auch sonst – meist zu einem Zeitpunkt, der dem Kapital nützt, in Zeiten
der Auftragsflaute, wenn es den Beschäftigten oft gar nicht nützt: Sie erhalten
ihren normalen Lohn als Rückzahlung des Kredits ohne Zinsen.

Das geschieht jetzt in vielen Betrieben, oft werden hohe
Pluskonten abgebaut bis ins tiefe Minus. Die Konten werden also voll
ausgereizt. Wenn der Mitarbeiter tief im Minus steht, hat er beim
Unternehmen Schulden! Was aus diesen wird, wenn es zu Entlassungen (Wir haben
Krise!) kommt, ohne dass der Mitarbeiter diese Zeitschulden wieder
hereinarbeiten konnte, ist oft eine offene Frage! Wird die Schuld mit dem
letzten Lohn verrechnet oder – eventuell auf Grund einer entsprechen
Betriebsvereinbarung – erlassen?

Es liegt auf der Hand, dass die Unternehmen Minusstunden auf
dem Zeitkonto bevorzugen, solange es geht. Wenn die Auftragslage sich nicht
verbessert – und damit muss in der Krise ohne weiteres gerechnet werden – ,
stehen irgendwann Entlassungen, betriebsbedingte Kündigungen auf der
Tagesordnung; oder aber eine Vereinbarung über die Kürzung der Arbeitszeit.
Solange ein Unternehmen die Lage für beherrschbar und vorübergehend einschätzt,
wird es bereit sein, auf die zweite Variante einzugehen. Denn eingearbeitete
und qualifizierte Mitarbeiter will es zwar nicht unbedingt angemessen bezahlen,
aber gerne halten. Sofort beginnen die Interessenkonflikte.

Der Daimler-Konzern ist bereit, über Kurzarbeit zu
verhandeln. Andere Unternehmen versuchen aber oft, eine Arbeitszeitkürzung voll
auf Kosten der Belegschaft zu vereinbaren! Kürzer Arbeiten, entsprechend weniger
bezahlen! Wird ein Schichtbetrieb dabei auf weniger Schichten umgestellt, spart
man gleich zweimal an den Mitarbeiter/innen: Der Lohn wird gekürzt und viele
Schichtzuschläge entfallen!

Gerne wird dabei auf den
Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag (BSTV) zurückgegriffen, der eine
Reduzierung auf 30 Stunden/Woche mit entsprechender Entgeltkürzung ermöglicht,
wenn dafür betriebsbedingte Kündigungen für den Zeitraum einer entsprechenden
Vereinbarung (bis zu einem Jahr) unterbleiben. Bei einer 35-Stundenwoche sind
das 14,5 % Arbeitszeitkürzung. Auto-Zulieferer Bosch z.B. will auf so eine
Lösung hinaus. Es wird an Betriebsrat, IG Metall und an den Beschäftigten
liegen, ob Bosch damit durchkommt! In Krisenzeiten reichen 14 % aber oft gar
nicht, da viel höhere Einbrüche erfolgen. Daimler rechnet mit minus 30 %!

 

Viele fortschrittliche Kollegen kommen um die
Kurzarbeitsfrage nicht herum!!

 

Das Kapital „übersieht“ beim BSTV gerne, dass zuvor die
Möglichkeiten der Kurzarbeit geprüft werden müssen. Die Forderung nach
Kurzarbeit wird von den Beschäftigten und vielen Betriebsräten erhoben.
Kurzarbeit heißt Kürzung der Arbeitszeit mit Zahlung von Kurzarbeitergeld (KuG)
in Höhe des üblichen Arbeitslosengeldes I für die gekürzte Arbeitszeit durch
die Agentur für Arbeit. Das ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, auf
die die Kolleg/innen als Versicherte einen Rechtsanspruch haben, für den sie
Beiträge zahlen. Voraussetzung ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Aber viele Unternehmen wollen das nicht, sondern auf direkte Kürzungen ohne
Kurzarbeitergeld und auf Regelungen nach dem BSTV heraus. Der Grund ist
einfach: Kurzarbeit sei zu teuer, weil das arme Kapital erstens die
Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe weiterzahlen muss und oft noch
gewisse Aufzahlungen nach Tarifverträgen leisten muss, so dass die
Beschäftigten finanziell relativ geringe Verluste erleiden. Auch bei KuG
erleiden sie aber Verluste, das darf nicht falsch dargestellt werden! Aber alle
Auf- und Zuzahlungen wollen viele Unternehmen vermeiden. So beginnt oft eine
harte Auseinandersetzung um den Weg der Arbeitzeitkürzung. Es beginnt schon
damit, dass ein  klares Bild der Lage auf
den Tisch kommt. Kurzarbeit macht viel stärker Arbeitszeitkürzungen möglich als
der  DSTV, was nötig werden kann. Aber
das muss das Unternehmen der Belegschaft auch sagen. Auch hier sind alle
kämpferischen Gewerkschafter und Kollegen, egal ob Betriebsräte oder nicht,
gefragt, sich für die Interessen ihrer Kolleg/innen einzusetzen.

Machen wir uns nichts vor: Wenn die Werkhallen
stillstehen – und das ist dieser Tage oft der Fall, wenn man viele Kollegen nur
noch selten sieht, weil sie „Stunden abbauen“, dann ist die Forderung nach
Einführung einer Kurzarbeitsphase im Betrieb die oft einzig mögliche
Verteidigungslinie. Sie muss ernsthaft angegangen werden. Zurzeit sind wir in
den Betrieben in der Defensive. Und das obwohl es sehr vielen Unternehmen gar
nicht schlecht geht. Sie haben in den letzten Jahren oft gut bis hervorragend
verdient, Profite gescheffelt und nicht selten ihre Eigenkapitalquote massiv
aufstocken können, die beim Finanzkapital einen wichtiger Indikator für die
Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens darstellt! Hohe
Eigenkapitalquote bedeute soviel wie grundsolides Unternehmen. Viele Unternehmen
handeln deshalb in der Krise so, dass sie diese für sie hervorragende Lage
verteidigen, trotz Krisenerscheinungen ohne Verluste bleiben und – natürlich –
alle Risiken auf die Beschäftigten wälzen wollen.

Deshalb ist es wichtig, bei Auftragseinbrüchen gegen alle
Versuche der Erpressung standzuhalten, die Verschiebung der Lohnerhöhung
abzulehnen und notfalls Kurzarbeit zu vereinbaren. Wieder sind die
kämpferischen Kolleg/innen, die bewussten Gewerkschafter/innen unter den
Belegschaften gefragt, hier den Widerstand zu organisieren! Viele Unternehmen
haben keine Probleme, das zu leisten, nur Profitprobleme! „Auf Kosten der
Profite!“ heißt nichts anderes als dass die Kapitalseite in der Krise, für die
die Beschäftigten nichts können, die Last trägt, wenigstens aber, wenn die
Kräfte im Betrieb das nicht durchsetzen können, soviel wie möglich zur
Sicherung der „lieben Mitarbeiter“ herausrückt! Nicht mehr und nicht weniger!

 

Aus der Defensive kommen!

 

Aus Esslingen wird ein Versuch gemeldet, mit einer
gewerkschaftlichen Resolution politisch aus der Defensive zu kommen. So
beschloss die Esslinger Delegiertenversammlung der IG Metall (nicht zuletzt
unter dem Eindruck der dramatischen Pleite bei Gehring!) eine Resolution zur
Krise und gegen den Neoliberalismus (!). Obwohl sie sich sehr kämpferisch gibt
(„Wir gestalten Zukunft im Kreis Esslingen! Der Kapitalismus bringt sich
selber um -…“),
fordert sie aber doch in klassisch reformistischer Weise
alle“ auf, „an Alternativen mitzuwirken mit dem Ziel: Die Wirtschaft
muss den Menschen dienen
.“ Aber sie fordert die Kolleg/innen, die
Mitglieder, wie die Nichtmitglieder auch auf, „sich zu organisieren und an
Aktionen zu beteiligen
.“ Dabei beruft sie sich (immerhin!) auf die
Französische Revolution: „Seit der Französischen Revolution gilt: Jeder hat
das Recht sich … frei zu entfalten … Deshalb muss Schluss sein mit dem
Diktat des Marktes
.“

Sie mischt also richtiges mit falschem. Doch sie ist
nicht in der Lage, eine richtige Ausrichtung zu geben, zumal sie
Europa-Illusionen verbreitet („Es lebe die Grundidee des europäischen
Sozialstaates!“
), auch in dieser Frage die Kollegen gerade vom Kampf gegen
EU-Verfassung und Lissabonvertrag abhält, statt ihnen zu sagen, dass „Europa“
gerade in seinen aktuellen Kerndokumenten das Diktat des Marktes
festschreibt und gerade deshalb bekämpft gehört. Aber ein solches Dokument muss
in den Betrieben trotzdem diskutiert und behandelt werden, gerade wenn wir
wieder in die Offensive kommen wollen.

Denn immerhin versucht die Resolution, in der Krise den
Belegschaften gemeinsame Leitlinien zu geben, indem sie konkrete
Forderungen aufstellt:

I. Stunden entlassen statt Menschen:“

a)- Kurzarbeit mit Aufzahlung!

b)- Bei Kurzarbeit wird qualifiziert.

c) Wenn Kurzarbeit nicht mehr geht: Arbeitszeitverkürzung
mit Lohnausgleich, gestaffelt nach Einkommen, bis 3500 Euro voller
Ausgleich…!

II. Kein Abbau von Ausbildungsplätzen …sowie
Übernahme nach der Ausbildung.“

Das sind durchaus richtige Forderungen, obwohl sie zum
Teil wieder abgeschwächt werden. Trotzdem ist es bemerkenswert, wenn unter
Buchstabe c), direkt der Rückgriff auf Profite und Kapitalmittel gefordert
wird! Das kommt selten vor! Wichtig ist, dass hiermit ein gemeinsames Vorgehen
gesucht wir, dass etwas gegen die Vereinzelung der Belegschaften versucht wird.

Gut ist auch der Angriff auf die Leiharbeit: „IV. Das
Arbeitsamt muss aufhören, Leiharbeitsfirmen zu fördern. Mittel müssen
eingesetzt werden zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen!“,
auch
wenn die Forderung noch kein Verbot dieser Arbeitnehmerüberlassung beinhaltet.
Immerhin prangert die Entschließung auch an anderer Stelle an, dass die
Leiharbeiter/innen die ersten Krisenopfer sind.

Wichtig auch der Grundsatz, der bei der
Gehring-Solidarität (Vgl.: den entsprechenden Bericht) gleich angewandt wurde:
VI Wenn eine Belegschaft um ihre Arbeitsplätze kämpft, wird sie von den
anderen solidarisch unterstützt … Was sie einem antun, tun sie uns allen an!

Dieser Teil des Forderungsprogramms widerspiegelt die
defensive Situation der Arbeiterklasse in durchaus richtiger Richtung.
Klassenkämpferische Kolleginnen und Kollegen sollten es nutzen, um in den
schwierigen Situationen der Krise im Betrieb ihre Kolleg/innen zu orientieren
und zu organisieren, zumal sie auch einen selbstbewussten Ton an den Tag legt.
Aber das kann nicht für die ganze Resolution gelten.

Man
muss klar auch an anderer Stelle ihre Illusionsmacherei zurückweisen, wenn z.
B. in Punkt III. „Bei drohender Insolvenz beteiligen sich Regionalbanken an
dem Erhalt von Betrieben und Ausbildungsplätzen.“
die Möglichkeit einer an
den Interessen der Arbeiter/innen ausgerichtete Verwendung von Kreditmitteln
(„Regionalbanken“? „Sparkassen?“) als möglich vorgegaukelt wird. Hier wird
alles unter den Teppich gekehrt, was die gesamte kapitalistische
Gesellschaftsordnung ausmacht: die Eigentumsfragen im Falle der
Kreditgewährung, das gesamte Refinanzierungsgetriebe, dem jede „Regionalbank“
wie andere Banken auch ausgesetzt ist, und die sie an die Kreditbedingungen des
Finanzkapitals ketten (Baseler Abkommen) und die eine „arbeitsplatzbewusste“
Verwendung von Kreditmitteln nicht nur nicht fördern, sondern ausschließen. Ein
solches Programm verbleibt im Rahmen des Kapitalismus. Aber anstatt, dass es
dessen menschenfeindliche und ausbeuterische Gesetzmäßigkeit entlarvt,
vertuscht es diese. Es muss deshalb kritisiert werden, und die Debatte darum
muss weiter getrieben werden über den Kapitalismus hinaus.

Nur
wenn wir zu Beschlüssen kommen, die über den Kapitalismus wenigstens nicht
Süßholz raspeln, sondern ihn schonungslos, wenigstens illusionslos darstellen,
können wir die Desillusionierung über die Krise fördern, die Grundlagen für
einen entschiedenen Klassenkampf durch die Arbeiter/innen und Angestellten
legen.

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