Verbot der Leiharbeit! Wie soll das gehen?

Kolleg/innen von verdi gegen LeiharbeitIn der Gewerkschaftslinken ist die Diskussion um die Leiharbeit erneut aufgeflammt. Namentlich der Metallertreff in Stuttgart führt die Diskussion mit dem Ziel, für einen Aufruf gegen die Leiharbeit, für deren Verbot die Öffentlichkeit und insbesondere die Gewerkschaftsbasis zu gewinnen.

Arbeit Zukunft will einen solchen Kampf unterstützen und nimmt deshalb hier zu den angerissenen Fragen Stellung.

 

Jede Kollegin und jeder Kollege, der die Zustände in den Betrieben kennt, weiß um die verheerenden Folgen der sich ausbreitenden Leiharbeit. Die offensichtlichste Folge ist der massive Druck auf die Entgelte. Leiharbeiter/innen verdienen viel weniger als die am Nachbararbeitsplatz tätigen Kollegen aus der „Stamm-Belegschaft“. Hinzu kommen die verheerenden Folgen für die in mehr als einem Jahrhundert erkämpften sozialen Standards der Gesellschaft. Kündigungsschutz wird unterlaufen, Leiharbeiter sind – z.B. bei Auftragsmangel oder Projektstreichungen – schnell wieder aus dem Betrieb entfernt. Seitdem die rot-grüne Regierung Schröder das so genannte Synchronisationsverbot in der Leiharbeit aufgehoben hat, können im Übrigen die Verleiher Leiharbeiter/innen gleich wieder feuern, wenn sei in einem Entleihbetrieb nicht mehr gebraucht werden und der Verleiher keinen Anschlussauftrag für sie mehr hat. Leih-Kolleg/innen können nicht planen, keine familiäre Sicherheit aufbauen. Leiharbeit kommt inzwischen in allen Bereichen von Beschäftigung vor, bei den traditionellen Angestelltentätigkeiten genauso wie in Produktion und Dienstleistung.

Für die Leiharbeit wird von ihren interessierten Verteidiger/innen immer wieder ein Argument ins Feld geführt: Der so genannte „Klebeeffekt“ der Leiharbeit. Man behauptet, angeblich würden die Leiharbeiter/innen nach einiger Zeit im Entleihbetrieb in reguläre, entsprechend besser bezahlte Arbeitsplätze übernommen – eher ein Mythos denn wissenschaftlich belegt! Nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Kolleginnen und Kollegen wird vom Entleiher übernommen. Die Regel ist, dass die Kolleginnen und Kollegen in kurzer Zeit wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Und das besonders in der Krise, die nun allem Anschein nach in verschärfter Form weitergeht (Vgl. unseren Hauptartikel auf S. 1!)

 

Boom der Leiharbeit nach der Krise!

 

Aber die Leiharbeitsbranche boomt zur Zeit, in zahllosen Betrieben werden Leiharbeiter/innen eingesetzt. Ein großer Teil des offiziell gefeierten Rückgangs der Arbeitslosigkeit geht auf das Konto der Leiharbeit! Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) setzen 35 Prozent der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten Leiharbeitskräfte ein, statt reguläre Verträge abzuschließen. In zahllosen Betrieben breiten sich darüber hinaus unter dem irreführenden Titel Werksverträge weitere Billiglohn-Verhältnisse und unsichere Arbeitsverhältnisse aus. (Vgl. eigenen Themenkasten dazu) Reguläre Arbeitsplätze werden auf diese Art und Weise übrigens nicht nur in der privaten Wirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst in ungesicherte, prekäre Arbeitsverhältnisse umgewandelt.

Das bedeutet: Ständig wachsender Druck auf die Stammbelegschaften, um Löhne weiter zu drücken und immer noch mehr Flexibilität einzufordern. Leiharbeiter arbeiten in aller Regel wenigstens 40 Stunden, auch wenn sie in tariflich bei 35 Stunden liegenden Betrieben eingesetzt werden. Ihre niedrigen Löhne zwingen sie, jede noch so mies bezahlte Zusatzstunde zu leisten, wenn das im Entleiherbetrieb möglich bzw. gefordert ist.

Der Zahl der Leiharbeiter/innen liegt laut offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei derzeit 823.509 (Stichtag 31. Dezember 2010). Sie ist, ebenfalls laut Bundesagentur für Arbeit bis Mai 2011 weitgehend auf diesem Niveau stabil geblieben. Damit soll der Anteil der Leiharbeit an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bereits bei 2,3 Prozent liegen. Andere Schätzungen innerhalb der DGB-Gewerkschaften gehen aber von mehr als einer Millionen Leihkolleg/innen aus.

Wie diese Differenz zu bewerten ist, ist nicht ganz klar. Wir belassen es hier bei der Einschätzung, dass dies mittlerweile ein sehr hoher Wert und ein großer Anteil an den Beschäftigten ist, der weiter anwachsen wird, solange der Boom anhält.

 

In der Krise fliegen Leiharbeiter/innen als erste!

 

Mit dem letzten Satz aber ist auch das nächste Problem der Leiharbeit angesprochen: Wenn anstelle des Booms eine Rezession eintritt, dann sind die Leiharbeiter/innen die ersten, die rausfliegen. Der DGB kennt Zahlen: Im Boomsommer 2008 waren auch schon fast 800 000 Personen als Leiharbeiter beschäftigt, ein Jahr später, in der Krise, waren es nur noch gut 500 000. Rund 300 000 Leihkolleg/innen waren demnach raus geflogen, als die krisenbedingte Rezession eingesetzt hatte.

Nicht nur der DGB, sondern viele kämpferische Kolleg/innen vor Ort in den Betrieben befürchteten damals zu Recht, dass nach Ende der Beschäftigungskrise die Leiharbeit den bisherigen Höchststand schnell wieder erreicht und weiter zunimmt. Folge: Damit werden reguläre Arbeitslätze verdrängt und durch unsichere Leiharbeit ersetzt

 

Die Leiharbeit muss verboten werden!

 

Kann man Leiharbeit verbieten? Leiharbeit heißt offiziell „Arbeitnehmerüberlassung“. Sie ist in einem eigenen Gesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Juristisch muss man daher wenigstens zwei Fragen regeln:

* Erstens die Aufhebung oder Beseitigung des AÜG und

* Zweitens die unabdingbare Pflicht der Arbeitgeber zur festen regulären Einstellung von Arbeitnehmern in reguläre Arbeitsverhältnisse, wenn er beschäftigen will. Dabei hat der Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! zu gelten.

Nicht umsonst haben die Herrschenden das AÜG aber Schritt für Schritt ausgebaut: Immer komfortabler für das Kapital, immer komfortabler für die Entleiher wie für die Verleiher, nur nicht zu Gunsten der betroffenen Kolleg/innen, die bei den Verleihern anheuern müssen. Damit zeigen die Mächtigen des Kapitals, dass sie dieses Instrument brauchen und wollen, dass sie es umfangreich für ihre Zwecke, zum Profitmachen nutzen wollen und dass sie es eigentlich zu einem ganz festen Systembestandteil des kapitalistischen Arbeitkräftemarktes ausgestalten wollen.

Dafür nur ein Beispiel: Es gibt bereits Ansätze zu einer Art „Selbstverwaltung des Leiharbeitssektors“ innerhalb der großen Entleiherbetriebe, die in Spitzenauftragslagen ganze Hundertschaften von Leihkolleg/innen entleihen wollen. So bieten bestimmte Verleihfirmen inzwischen so genannte „master vendors“ (eine Art Koordinator für Entleihangelegenheiten) an. Es handelt sich um einen Mitarbeiter der Verleihfirma X, der sozusagen zu einem Festpreis innerhalb eines Entleiherbetriebs Y für einen vereinbarten Zeitraum den gesamten Einsatz von Leiharbeiter/innen organisiert und koordiniert, wobei er durchaus auch mit konkurrierenden Verleihern zusammenarbeiten kann. Der Hauptvorteil für den Entleiher ist, dass er für einen günstigen Festpreis (für den Koordinator) auch den allergrößten Teil all der Verwaltungsarbeiten für das Entleihen von Arbeitskräften los ist.

Dies Beispiel soll aber an dieser Stelle vor allem eines deutlich machen: Die Leiharbeit baut sich im kapitalistischen System zu einem ganzen eigenen System auf dem Arbeitskräftemarkt aus, verfestigt sich und will sich quasi unersetzlich machen.

 

Verbot oder Beseitigung der Leiharbeit – eine historische Aufgabe!

 

An solchen Entwicklungen wird deutlich, dass es sich bei unserer Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit um alles andere als ein Kleinigkeit handelt, sondern um eine historische Forderung mindestens vom Rang der Forderung nach dem 7-Stundentag bzw. nach der 35-Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Dies gilt umso mehr, als die Forderung nach einer Beseitigung der Leiharbeit auch in engem Zusammenhang steht mit der nach Durchsetzung der 35-Stundenwoche und weiterer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

Das Verbot der Leiharbeit wird überhaupt nur dann vorangebracht werden können, wenn sich große Massen betroffener Kolleginnen und Kollegen, Gewerkschafter/innen wie Unorganisierte, Angehörige der Stammbelegschaften wie auch betroffene Kolleg/innen in Leiharbeit kämpferisch daran beteiligen. Ohne eine breite, die gesamte Gesellschaft erfassende Debatte wird es keinen Erfolg geben.

Und es klappt auch nur dann, wenn kämpferische Betriebsräte und Gewerkschafter/innen in den Betrieben wieder aktiv werden gegen die Leiharbeit, zu unbequemen Entscheidungen bereit sind, Leiharbeit ggf. auch einmal ablehnen und sich z. B. für die Übernahme der schon anwesenden in reguläre Beschäftigung beim Entleiher stark machen.

 

In den Gewerkschaften die Debatte entfachen!

 

Die IG Metall und andere Gewerkschaften agieren heute sensibler auf diese Fragen – aus der nackten Not heraus. In der verarbeitenden Industrie sehen die Zahlen längst anders aus als im oben angeführten gesellschaftlichen Durchschnitt: Nach Angaben des DGB gibt es den höchsten Zuwachs der Leiharbeit im verarbeitenden Gewerbe. Dort betrage der Anteil der Leiharbeiter inzwischen 4,5 %, in der Metall- und Elektroindustrie sogar sechs Prozent! Das sind nun wirklich keine Kleinigkeiten mehr.

Zudem stehen die kämpferischen Gewerkschafter/innen vor einer wirklichen „ursprünglichen“ Organisationsaufgabe, ohne deren Lösung kein Erfolg denkbar ist: Nur ein Bruchteil der Menschen in diesen prekären Arbeitsverhältnissen ist gewerkschaftlich organisiert. Das muss aktiv geändert werden! Das wird schwer werden, denn die unsicheren Arbeitsverhältnisse bedeuten für viele Leiharbeiter stets: Geringe Einkommen, Angst vor Arbeitslosigkeit und vor der Zukunft. Sie lassen sich deshalb nur schwer organisieren, weil sie nicht sicher sind, ob sie morgen weiter beschäftigt sein werden oder nicht. Sie kennen auch keine Interessenvertretungen in den Betrieben. Weder in den Verleihunternehmen, in denen sie angestellt sind, noch in aller Regel in den Entleiherbetrieben, wohin sie verliehen werden und real tätig sind. So sind sie nur allzu oft rechtlosen Verhältnissen ausgesetzt. Die Spaltung der Belegschaften ist hier besonders deutlich. Diese Feststellung ändert sich auch nicht dadurch, dass es immer wieder mal Ausnahmen gibt, Betriebsräte, die sich für die Leihkolleg/innen in ihren Betrieben einsetzen, für die Übernahme in feste Beschäftigung einsetzen etc. Wir erwarten von den gewerkschaftlichen Betriebsräten, dass sie alle Möglichkeiten nutzen, um Leiharbeit im Betrieb zu bekämpfen. Wir erwarten von der IG Metall und DGB, dass sie Stammbelegschaften und Leihkräfte gemeinsam mobilisieren, um Druck auf die Regierung und Kapital auszuüben.

 

Welche Rolle spielt der DGB?

 

Besonders kritikwürdig ist in diesem Zusammenhang die Rolle des DGB. In heuchlerischer Anklage verweist er immer wieder auf die Niedrigstlohn-Tarifverträge des so genannten „Christlichen Gewerkschaftsbundes“ CGB. Aber diese sind inzwischen vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden! Bleiben also noch die Tarifverträge, die der DGB selbst mit dem Bundesverband Zeitarbeit (bza) abschloss – diese sind kaum besser! Sie sichern den Verleihern Stundenlöhne vielfach tief unter 10 Euro, ja sogar unter den 7,50 Euro, die der DGB als Mindestlohn fordert.

Aber die Sache ist noch schlimmer! Wenn wir oben schrieben, das AÜG sei in den letzten Jahren „nicht zu Gunsten der betroffenen Kolleg/innen, die bei den Verleihern anheuern müssen“ umgestaltet worden, so muss man eigentlich eine Einschränkung machen. Denn das Gesetz enthält sehr wohl den Grundsatz, dass Leiharbeiter gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erhalten hätten. Allerdings lässt das AÜG eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu: wenn ein Tarifvertrag das anders regelt! Diese Regel ist allein für sich schon ein Hammer, gilt im „normalen“ Arbeitsrecht doch das Günstigkeitsprinzip, dass Tarifverträge nichts schlechter als der gesetzliche Standard regeln dürfen. Aber im AÜG geht das! Und einen solchen, den gesetzlichen Standard außer Kraft setzenden Tarifvertrag hat der DGB mit Verleihunternehmen abgeschlossen. Hier stehen die erwähnten Niedriglöhne!

Klassenkämpferische Gewerkschaften haben hier die Aufgabe, diesen Sachverhalt innerhalb der Gewerkschaften aufzuklären und auf eine sofortige Kündigung hinzuwirken!

 

Die Verteidiger der Leiharbeit werfen Nebelkerzen!

 

Von dieser Debatte um ein Verbot der Leiharbeit dürfen wir uns auch nicht abbringen lassen durch die Nebelkerzen, die zur Zeit geworfen werden. So wird die Chefin des drittgrößten Verleih-Unternehmens in Deutschland, Manpower, Vera Calasan jüngst zitiert mit Äußerungen aus einem Interview mit der„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“(FAZ), eine Festschreibung der gleichen Bezahlung (Equal Pay) zur Stammbelegschaft würde spätestens mit dem nächsten Branchentarifvertrag im Jahr 2013 erwartet. Das Presseportal „op-online“ berichtete darüber so, dass Calasan damit über die Positionen ihres Bundesverbandes Zeitarbeit (bza) hinausgehen würde, der sich auch gleich von ihren Äußerungen distanzierte: Der BZA lehnt eine Gleichbezahlung bislang klar ab!

Calasan hat im Übrigen auch gar keine wirklich tarifliche Reglung im Sinn, sondern schlug für Zeitarbeiter ein an der Stammbelegschaft orientiertes „Vergleichsentgelt“ vor, das der Entleihbetrieb (!) vorgeben müsse. Und der will mit ziemlicher Sicherheit kein „Equal Pay“. Das sind Formulierungen, die alles sein mögen – eindeutig sind sie nicht: Eindeutigkeit sieht anders aus. Hier werden alle denkbaren Hintertüren schon eingeplant. Lassen wir uns nicht einlullen von solchen Flötentönen.

 

Ein gemeinsamer Kampf mit allen Betroffenen ist notwendig!

 

Wenn wir gerade auch die fast eine Million Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeitsverhältnissen solidarisch für den Kampf um das „Verbot der Leiharbeit“ gewinnen wollen, ist es notwendig, ihre brennenden Fragen nach der eigenen Zukunft zu beantworten. Natürlich werden diese fragen: Was wird bei einem Verbot der Leiharbeit eigentlich aus mir?

Wir stellen deswegen unsere Forderung zur Diskussion, die bei dieser Frage den Weg weisen soll:

*„Übernahme aller Leihkolleg/innen in reguläre Arbeitsverhältnisse beim letzten Entleiher!“

Wir müssen dies zur gemeinsamen Forderung für alle machen. Je stärker eine solche Forderung in der Öffentlichkeit präsent ist, je stärker ein Kampf gegen die Leiharbeit diese Forderung propagiert, desto unattraktiver wird die Leiharbeit für die Entleiher, für die, die heute das Leiharbeits-Sozialdumping nutzen. Denn sie müssen die Leiharbeiter, die bei ihnen tätig sind, dann einstellen. Sie werden diesen Zwang mit allen Mitteln bekämpfen! Aber sie müssen eine Konsequenz tragen, wenn die Leiharbeit gesellschaftlich geächtet würde. Das Kapital muss zur Verantwortung für diese Menschen gezwungen werden!

Für deren Integration in reguläre Arbeitsverhältnisse gewinnen deshalb auch besondere Aktualität die Forderungen

*„Volle Durchsetzung der 35 –Stundenwoche und weitere Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich

*„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag“ und

*„Ein gesetzlicher Mindestlohn nicht über 10 Euro“ !

sind weitere wichtige Forderungen. Vor allem die Arbeitszeitverkürzung muss Platz für neue reguläre Arbeitsverhältnisse schaffen. Dafür rufen wir alle Leihkolleg/innen auf, sich gemeinsam mit uns allen in Gewerkschaften zu organisieren und für die gemeinsamen Interessen zu kämpfen.

 

Zum Schluss:

 

Man wird uns, man wird allen Kolleginnen und Kollegen, allen Aktivisten eines Kampfes gegen das Ausbeutungsinstrument Leiharbeit alles mögliche vorwerfen: Blauäugigkeit, Betonköpfigkeit, Sozialromantik, Vernichtung von Arbeitsplätzen etc., etc. Der Hetze wird ohne Ende sein!

Wir werden uns zuerst überhaupt in den Gewerkschaften Aufmerksamkeit verschaffen und Überzeugungsarbeit leisten müssen. Aber ohne eine breite Gemeinsamkeit und Einheit, ohne breite Solidarität aller Kräfte gegen die Leiharbeit kann es keinen Erfolg geben!

Arbeitszeitverkürzung, gleiche Bezahlung und Mindestlöhne bilden eine Einheit mit dem Verbot der Leiharbeit! Alle aufmerksamen Beobachter haben doch gesehen, wie unser gemeinsamer „Scheinerfolg 35-Stundenwoche“ vom Kapital zerbröselt wurde und wird: Der Leberkompromiss 1985 (35 Stundenwoche ja, aber in kleinen Schritten, und jeder Betrieb regelt die Einzelheiten selbst), der als Durchbruch zur 35-Stundenwoche gefeiert wurde, zerspaltete in Wirklichkeit die Arbeitszeitfrage, genauer: er zerspaltete uns Gewerkschafter, in zehntausende Einzelbetriebsregelungen, bei denen keinerlei Einigkeit mehr herrschte und herrscht. Das Kapital kassiert diese nun eine nach der anderen wieder ein, wo immer es kann. Dieser schlau vom Kapital eingefädelte Kompromiss hat die Gewerkschaften in dieser Lebensfrage tief gespalten und nahezu aktionsunfähig gemacht.

Der Kampf gegen die Leiharbeit und für die Übernahme der Leiharbeiter/innen in reguläre Arbeitsverhältnisse, für verbindliche Arbeitszeitverkürzung überall bietet die Chance zu einer neuen, breiten Einheit aller Gewerkschafter/innen und zahlreicher anderer Kräfte!

Wenn die Gewerkschaftslinke sich auf eine Initiative in diesem Sinne einigt, dann müssen alle kämpferischen Kolleginnen und Kollegen dabei sein!

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