Morddrohungen gegen Politikerinnen der Linkspartei: Aufklärung wird behindert! (Update: ein weiterer Fall!)

Linksparteipolitikerinnen, eine Anwältin und mittlerweile eine Kabarettistin  –  von Nazis übel bedroht!

Nazi-Netzwerke in der hessischen Polizei oder darüber hinaus? Hessens Innenminister Beuth (CDU!!) will es „nicht mehr ausschließen“? Aber unternommen wird wenig. Der viel gelobte Sonderermittler, der angeblich nach sochen Netzwerken fahnden soll, ist eine ein reine Spielfigur, die der Vertuschung bzw. der Ablenkung der Öffentlichkeit dient.

Vor eineinhalb Jahren, im Fall der Frankfurter Anwältin Başay-Yıldız, die im Münchner NSU-Prozess Opferfamilien vertrat, waren bereits Drohmails mit Morddrohungen gegen die Frau und ihr Kind verschickt worden, die persönliche, nicht öffentlich verfügbare Daten enthielten, die nachweislich in einem Frankfurter Polizeicomputer abgerufen worden waren. Angeblich sei der Täter aber bis heute(!!!) nicht zu ermitteln gewesen, da mehrere Leute Zugriff auf das Gerät gehabt hätten?

Unterzeichnet waren die Morddrohungen übrigens mit dem Kürzel NSU 2.0, ein mehr als eindeutiger Bezug zum Nazi-Terrornetzwerk gleichen Namens, das 10 zugewanderte Mitbürger ermordet hat und dessen Rechtfertigungsvideos sich mit der Musik der Nazi-Band „Noie Werte“ zierten, in der einst Daimler-Betriebsratsmitglied (Stuttgart) Oliver Hilburger E-Bass spielte.

Jetzt das gleiche Tatmuster wieder, nun gegen die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Hessischen Landtag, Janine Wissler, gegen die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und die Linken-Fraktionschefin im Berliner Abgeordnetenhaus Anne Helm. Die Drohmails gegen die drei bekanntermaßen antifaschistisch aktiven Frauen sind ziemlich identisch mit denen gegen Frau Başay-Yıldız und sind ebenfalls mit NSU 2.0 unterzeichnet. Gegen Janine Wissler liegen bereits 4 solcher Morddrohungen vor, seit Monaten!! Unglaublich, auch diesmal sollen ebenfalls nicht öffentliche persönliche Daten der Betroffenen verwendet worden sein, die in diesem neuen Fall von einem Wiesbadener Polizeicomputer aus allein der Polizei zugänglichen Daten heruntergeladen wurden.

Heute (14.07.2020) berichtet die Frankfurter Rundschau (FR; vgl.: https://www.fr.de/politik/20-spur-fall-baydars-fuehrt-polizei-13831153.html ), dass auch die Kabarettistin und Stand-Up-Comedian Idil Baydar in gleicher Art bedroht wird, mit zahlreichen weitgehend ähnlichen Morddrohungen, die in ihrem Fall mit „SS-Obersturmbannführer“ unterzeichnet wurden. Sie habe bereits 8 Morddrohungen erhalten. Der Täter habe persönliche Daten von ihr und ihrer Familie genutzt. Sie habe „achtmal Anzeige erstattet und jede dieser Anzeigen wurde eingestellt“, sagte sie.

Die FR berichtet weiter: „Im Fall Basay-Yildiz wurden sie von einem hessischen Polizeirechner im 1. Frankfurter Revier abgerufen, im Fall der Janine Wissler vom 3. Revier in Wiesbaden. Im Fall von Idil Baydar geht dies aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor.“ Es wird Zeit, dass Minister Beuth ebenfalls auch diesen Tatort öffentlich macht.

Die FR fasst zusammen: „Unfassbar. Die nächste rechte Bedrohung, bei der die Spur zur hessischen Polizei führt, der nächste `Einzelfall´.

Der Skandal geht also ungebremst weiter.

Seit Monaten sind die Fälle also im Hessischen „Sicherheitsapparat“ bekannt, darüber wird „diskutiert“, aber Innenminister Beuth behauptet, davon nichts gewusst zu haben. Das Hessische Landeskriminalamt bestreitet das aber und legt angeblich dazu schriftliche Belege vor. Dann lügt entweder der Minister, oder er hat das Problem im eigenen Haus. Klartext: Dann sitzen da auch welche, die die Umtriebe der Nazis decken!

Der „Inhaber“ des Wiesbadener Polizeicomputers im Fall Janine Wissler soll ja derweil identifiziert worden sein, will sich aber laut TAZ (vgl: https://taz.de/NSU-20-Drohschreiben/!5698848/#bb_message_3981448) und Spiegel damit herausreden, andere Polizisten hätten über seinen Account die Datenabfrage getätigt. Der befragte Beamte wird deshalb angeblich in den Ermittlungen nur als „Zeuge“ geführt. Eine Durchsuchung seines privaten Computers soll es nicht gegeben haben. Sieht so konsequente Aufklärung aus?

Ähnlich „entschuldigte“ sich im Fall der Rechtsanwältin der damals ertappte Beamte. Netzwerk? Da müsse man erst mal mühsam nachschauen… Ja, wird’s bald?

Da steht ein Computer auf´m Flur

Da steht ein Computer auf´m Flur der Polizei? Und jeder darf da irgendwie dran rummachen? Mal angenommen, die angeblichen „Entschuldigungen“ der Beamten stimmten. Dann wären so allein schon schwere Dienstvergehen eingestanden worden! Kann da irgendein „Kollege“ oder sonstwer einfach mal so an den eigenen PC? In der „Wirtschaft“, jedenfalls da, wo ein bisschen Datenbewusstsein herrscht, folgte in solch einem Fall mindestens eine schwere Abmahnung, eventuell wäre es ein Kündigungsgrund!! Dem Autor dieses Textes ist ein entsprechender Fall bekannt!

Es ist total unglaubwürdig, dass nicht alle bekannt, registriert und mit Passwörtern versehen sind, die Zugang zu den Rechnern haben. Da es sich aber nicht um Plaudereien beim Kaffeeklatsch, sondern um Morddrohungen unter Berufung auf die in einem Strafprozess abgeurteilte Terror-Organisation NSU bzw. einen sowieso verbotenen NS-Titel (Obersturmbannführer) handelt, wären doch mindestens alle diese Zugangsberechtigten sofort zu suspendieren und festzunehmen. Selbst wenn sie Dritten den PC überlassen haben wollen, dann haben sie schwere Dienstvergehen begangen, die in einem solchen Fall die fristlose Entlassung rechtfertigen würden.

Eine ganze Riege Verdächtiger steht eigentlich schon jetzt fest!

Wenn der Wiesbadener Polizist nur „als Zeuge“ geführt wird, weil er angeblich gar nichts damit zu tun hat, sondern gaanz bööse Dritte sein Arbeitsgerät missbrauchten, dann wird er ja wohl sagen können, wer in seinem Büro bzw. zu seinem PC Zutritt bzw. Zugriff hatte und hat? Dritte Personen? Liebe Leserinnen und Leser, versuchen Sie mal, in irgendeine Polizeidienststelle und dort einfach in irgendein Büro zu gehen und da auf dem PC herumzuspielen. Sie kommen normalerweise noch nicht mal ohne genaue Begründung und komplette Personenregistrierung durch den Panzerglas-gesicherten Eingangsbereich des Ladens!

Als Zeuge hat der fragliche Polizist gar kein Aussageverweigerungsrecht, es sei denn er belastete sich mit seiner Aussage selber.In solch einer zugespitzten Situation (Mindestens 6 Mordrohungen unter Berufung auf eine Terrororganisation) wäre er dann sofort selbst verdächtig, denn nur dann könnte er sich ja belasten. Würde er aber einfach Namen nennen, dann würde er sich entlasten…

Keine Festnahme? Keine Ergebnisse?

Warum also bisher keine Festnahme? Warum keine Ergebnisse, wie immer wieder bedauert wird?? Hier wird gelogen, betrogen und – vertuscht:

Offensichtlich versuchen das hessische Innenministerium sowie Ministerpräsident Boufffier, der seinen Helfer Beuth deckt, und die Landesbehörden weiter, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen und die Aufdeckung der Nazi-Netzwerke zu verhindern.

Unvergessen: Bouffier ließ trotz der Mordrohungen gegen den Kassler Regierungspräsidenten und Parteifreund, die dem hessischen Verfassungsschutz und anderen Landesbehörden bekannt waren, zu, dass dessen Polizeischutz eingestellt wurde. Lübcke wurde dann bekanntlich von Nazis faktisch hingerichtet!

Selbst die stink-konservative FAZ bezweifelt mittlerweile, dass Innenminister Beuth (CDU!!!!) noch vertrauenswürdig ist. Wir bezweifeln angesichts der süßholzraspelnden Politiker von Beuth (CDU) bis Seehofer (Bundesinnenminister, CSU) dass der ganze Sicherheitsapparat (Wessen Sicherheit??) vertrauenswürdig ist.

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