Berufsverbote passend zur Zeitenwende

Die jüngsten Vorstöße von Innenministerien und Verfassungsschutz wecken Erinnerungen an die Berufsverbote der 1970er Jahre. Unter dem Vorwand des Schutzes der Demokratie geraten erneut vor allem linke, kritische und Stimmen gegen den Krieg ins Visier staatlicher Repression.

Die Nachricht aus Mainz schreckte jüngst die Öffentlichkeit auf. Michael Ebling (SPD), Innenminister der SPD-geführten Landesregierung von Rheinland-Pfalz, gab bekannt, dass Mitglieder »extremistischer« Gruppierungen und Organisationen, die auf einer vom Verfassungsschutz aktuell gehaltenen Liste stehen, nicht mehr in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Zwecks öffentlicher Zustimmung stellten Ebling und die Medien die Sache erst einmal so dar, dass damit AfD-Mitglieder vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden sollten. Aber das stimmte gar nicht. Es sollte ausdrücklich auch für AfD-Mitglieder gelten, eben nicht nur für sie.

Was folgte, war BRD-Politstil pur: Nach Kritik aus dem Kreis der Innenminister, die Sache mit der AfD sei gar nicht abgestimmt, in der Innenministerkonferenz sei nur eine Arbeitsgruppe dazu beschlossen worden, ruderte Ebling zurück und stellte klar, dass AfDler selbstverständlich in den öffentlichen Dienst kommen könnten, wenn durch eine „Einzelfallprüfung“ ihre Verfassungstreue erwiesen sei, und nur nach negativer Einzelfallprüfung abgelehnt würden. Die AfD sei lediglich neu mit auf die Liste extremistischer und verfassungsfeindlicher Gruppen gekommen. Die Rechten lachten sich ins Fäustchen, die genannte Arbeitsgruppe der Innenminister gibt es bis heute nicht.

Aber die Liste des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes gibt es. Sie wird ständig aktualisiert und enthält derzeit rund 100 Gruppierungen, darunter viele linke und revolutionäre:

Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union FAU), Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), Internationale Sozialistische Organisation (ISO), Interventionistische Linke (IL), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Perspektive Kommunismus, Revolution, Gruppe Arbeiter/innenmacht, Rote Hilfe, Sozialistische Alternative Voran (SAV), Sozialistische Organisation Solidarität, Jugend für Sozialismus, Marx 21, „die plattform“, UmsGanze! -kommunistisches Bündnis.

Sicherlich gibt es ähnliches in den anderen Bundesländern. So listet der Bayerische Verfassungsschutz z.B. ein »Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München« als linksextremistisch ein, was Folgen hat, zu denen wir noch kommen werden.

 

Neue Berufsverbote?

Erinnerungen an den so genannten Radikalenerlass von 1972 werden wach. Dieser wurde von SPD-Kanzler Willy Brandt (Wahlkampfmotto „Mehr Demokratie wagen!“) und den damaligen Länder-Ministerpräsidenten beschlossen. Er führte zu einer Welle der Repression gegen Kommunisten und Linke, im Volksmund „Berufsverbote“ genannt. Konkret bedeutete der Radikalenerlass, alle Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst mit einer Abfrage beim Verfassungsschutz auf ihre politische Gesinnung zu überprüfen. Faktisch entschied der Verfassungsschutz weitgehend über Ja oder Nein zur Einstellung in den Staatsdienst.

Insgesamt gab es rund 3,5 Millionen Anfragen. Es wurden im Zuge des Radikalenerlasses ungefähr 11.000 Verfahren angezettelt, 1.250 Bewerberinnen und Bewerber auf Grund dieser Maßnahmen abgelehnt und 260 Menschen aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Dabei handelte es sich nicht nur, aber überwiegend um Lehrerinnen und Lehrer. Die dagegen von den Betroffenen angestrengten Gerichtsverfahren zogen sich teilweise über Jahre hin. Erst gegen Ende der 1980er Jahre kam die Berufsverbotspraxis zum Erliegen. Aktuell wird – trotz gegenteiliger Versprechungen seitens des Staates – jede kritische Auseinandersetzung mit dieser Praxis wie auch Entschädigungszahlungen verweigert. Die wenigen Betroffenen, die Entschädigungen erhielten, haben sich diese in der Regel vor Gerichten mühsam erstritten.

 

Und heute?

Wie die Repressionsmaßnahmen durch die „zuständigen“ Organe von Bund und Ländern zeigen, gilt auch heute, was damals, was immer in der BRD galt: Der Staat geht gegen links vor und selten oder überhaupt nicht gegen rechts.

Das zeigen aktuell immer neue Fälle! Die Berufsverbote von heute sehen aber anders aus, auch wenn die Staatsorgane, wie die zitierte Liste zeigt, sich nach wie vor gegen altbekannte linke Organisationen richten. Neuere Fälle zeigen, dass sich faktische Berufsverbote gegen Aktivistinnen und Aktivisten von Klima- und Umweltschutzinitiativen, speziell gegen antikapitalistisch eingestellte, richten. Und palästinasolidarische Äußerungen wie auch Kritik an der israelischen Regierung und ihrer Völkermordpolitik in Gaza führen zu Kündigungen von Beamten und beim Staat Angestellten!

 

Der Fall Poettinger

Der Münchener Lehramtsstudentin Lisa Poettinger, Umwelt- und Klimaschutz-Aktivistin, wird aktuell die Einstellung in Bayern verweigert. Sie nehme am bereits genannten „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“ teil, das als „linksextremistisch“ gelistet ist. Das Bayerische Kultusministerium entblödet sich nicht, ihr in diesem Zusammenhang vorzuwerfen, in einem Interview anlässlich eines Klimaprotestes zur Automesse IAA das Wort „Profitmaximierung“ verwendet zu haben. Das sei verfassungsfeindlich, ein „Begriff Kommunistischer Ideologie“.

In einem Bericht über Professor Marcel Fratscher, ein bürgerlicher Ökonom und aktuell Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) folgert der Journalist Ralf Julke aus den Ausführungen von Fratscher: „Doch „der Markt“ oder „die Wirtschaft“ waren noch nie rational – außer auf die eigene Profitmaximierung mit allem legalen und halblegalen Mittel hin.“

Poettingers Fall löste eine Welle von Empörung und Solidarität aus. DGB und GEW unterstützen sie. Daher versuchen die bayerischen Behörden, den Skandal herunterzuspielen. Man befinde sich im Anhörungsstadium und noch sei nichts endgültig entschieden. Wer glaubt das? Da ist weiter Solidarität gefragt! Lisa Poettinger erklärt, dass sie nicht klein beigeben werde.

Viel zu geringe Aufmerksamkeit bekamen ähnliche Fälle, die Warnzeichen waren, aber schon Jahre zurückliegen:

Vor einigen Jahren sollte Benedikt Glasl wegen einer Mitgliedschaft in Linksjugend und SDS das Referendariat verweigert werden. Glasl siegte vor Gericht, Schadensersatzforderungen wurden anerkannt und er wurde schließlich verbeamtet.

Kerem Schamberger musste 2016 aufgrund seiner DKP-Mitgliedschaft monatelang auf die Zulassung zu einer Doktorandenstelle an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München warten. Der bayerische Verfassungsschutz prüfte sechs Monate lang seine „Verfassungstreue“. Ergebnis: Nicht einstellen! Sein „Eintreten für die marxistisch-leninistische Lehre“ sei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Immerhin setzte sich die LMU München darüber hinweg und stellte Schamberger zum 1. Januar 2017 ein. Er promovierte erfolgreich über das kurdische Mediensystem.

Andere Bundesländer sind kaum besser: In den Jahren 2004 und 2005 verweigerten Behörden in Baden-Württemberg und Hessen Michael Csaszkóczy die Einstellung in den Schuldienst. Ein Fall, der damals in den Medien kurz aufpoppte. Weil er in der Roten Hilfe und einer Antifa-Gruppe aktiv war, zweifelte man an seiner Verfassungstreue. Csaszkóczy setzte in beiden Bundesländern vor Gericht seine Einstellung durch, ihm wurde sogar Schadensersatz in Höhe von 33.000 Euro zugesprochen.

Gerichtlich erhielten Betroffene von solchen Berufsverboten immer wieder Recht. Aber die Zeiten werden härter. Da ist Gegenwehr von unten notwendig! Gerichte bieten keinerlei Garantie für Erfolg. Lisa Poettingers Eilantrag gegen das drohende Berufsverbot lehnte das Verwaltungsgericht München ab, weshalb sie nun auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens warten muss. Die GEW gewährt ihr Rechtsschutz und sieht ein drohendes verfassungswidriges Berufsverbot.

 

Berufsverbot kann auch Rauswurf heißen

Das Schlagwort Berufsverbot – es bedeutet nicht nur, keine Einstellung zu bekommen, sondern auch rausfliegen zu können. Das mussten nach dem Radikalenerlass 1972 260 Bedienstete des Staates erfahren, die ihre Arbeit verloren. Auch aktuell sammeln sich Fälle:

Wegen Solidarität mit dem palästinensischen Volk, wegen Kritik am völkermörderischen Gaza-Krieg der israelischen Regierung kam es zur Entlassung der Beamtin Melanie Schweitzer aus dem Bundessozialministerium, nachdem BILD massiv gegen ihre Stellungnahmen im Internet gehetzt hatte.

Ähnlich erging es Ahmad Otman, IT-Spezialist im öffentlichen Dienst in Duisburg, wegen seines Engagements für die „Palästinasolidarität Duisburg“ (PSDU). Auch er flog aus seinem Job!

Auch die Juristin Marjam Samadze aus dem Kieler Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration wurde von Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) wegen auf Social-Media verbreiteter palästinasolidarischer Äußerungen, die ausdrücklich auch die Hamas verurteilten, gefeuert. Chefin Touré trat nach und strengte zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin an.

Auch Helen Fares, eine ehemalige Moderatorin beim öffentlich-rechtlichen SWR, die in einem auf Social Media geteilten Video dazu aufrief, Produkte israelischer Unternehmen zu boykottieren, wurde daraufhin gekündigt.

 

Klima rauer!

Aktuell ist überall das immer rauere gesellschaftliche Klima spürbar. Selbst bescheidenste Ansätze einer Aufarbeitung der ersten Berufsverbotswelle, die einstmals die Innenminister Nancy Faeser versprochen hatte, verliefen angesichts der Zeitenwende im Sand. Zeitenwende und Staatsräson vom „Existenzrecht Israels“ rechtfertigen Verschärfungen, wohin man blickt.

Das Thema Repression gegen „Extremisten“ dringt immer stärker ins Regierungshandeln ein. Es wird allenthalben an einer Neuauflage des Radikalenerlasses gefeilt. Der Hamburger Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen erklärt:

Mehr denn je sind wir gefordert, die demokratische Integrität der staatlichen Institutionen und des öffentlichen Dienstes zu schützen. Unter dem Dach des öffentlichen Dienstes darf es keinen Raum für verfassungsfeindliche Aktivitäten geben.“ Die hanseatischen Koalitionäre wollen „die Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeind/innen erhöhen, indem wir bei Einstellung in den öffentlichen Dienst oder Wechsel in einen besonders schutzbedürftigen Bereich eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen.

Selbst wo die SPD in der Opposition ist, drängt die den Ton angebende „Noske-Fraktion“ in der Partei auf Verschärfungen gegen „Extremisten“: Die baden-württembergische SPD, nicht beteiligt an der Regierung, fordert, gemeinsam mit den regierenden Grünen, die Landesregierung auf, in Richtung Verschärfungen aktiv zu werden. Damit wären wir dann wieder beim SPD-Innenminister Ebling in Mainz angekommen.

Selbst im gewerkschaftlichen Bereich wird das Thema derzeit akut. Traditionell waren die DGB-Gewerkschaften einigermaßen solidarisch gegen Berufsverbote. Aktuell aber beklagt Werner Siebler, Sprecher des Bundesarbeitsausschusses der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte in junge welt: Nach der Zeitenwende kam prompt „die begonnene Aufarbeitung [der Berufsverbote] ins Stocken. Das von Faeser angekündigte Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarmaßnahmen wurde trotz zahlreicher ablehnender Stellungnahmen, insbesondere auch vom DGB, beschlossen. Doch das reichte der von Rechten als links gehandelten Innenministerin noch nicht. Sie setzte in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst eine neue Regelung auch zur Übernahme der Auszubildenden im Tarifbereich durch.“ Die Arbeitgeber, die staatlichen einstellenden Behörden, hätten ursprünglich für die Übernahem von Azubis in den öffentlichen Dienst (laut ver.di) verlangt, dass „kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bestehen dürften. Zweifel – was ist das außer Willkür? Trotzdem kam eine von ver.di mitgetragene Formulierung in die Tarifbestimmungen, die die Jugendlichen auf „Verfassungstreue“ verpflichtet. Die Auseinandersetzung ist auch an der gewerkschaftlichen Basis angekommen.

Die offensichtlich nun ins Haus stehenden Verschärfungen werden sich in der übergroßen Mehrzahl der Fälle gegen Linke, Antifaschisten, Antiimperialisten, palästinasolidarische Menschen, gegen Kommunistinnen und Kommunisten richten. Illusionen darf sich kein fortschrittlicher Mensch mehr machen! Die „Extremisten-“, genauer die Linkenhatz, wird schärfer, sie wird den staatlichen Bereich verlassen und in immer weitere Kreise von Industrie und Wirtschaft und Gesellschaft vordringen. Wer Kriege fördert, Waffen, Waffensysteme und Munition in immer irrwitzigeren Größenordnungen liefern und daran Milliarden verdienen will, wird auch im Betrieb keinerlei Widerspruch mehr dulden wollen.

Deshalb sind überall Widerstand, Solidarität und entschlossener Kampf angesagt!

Keine Neuauflage der Berufsverbote!