Aufruf zum Aktionsmonat Mai für 10 Euro Mindestlohn

Mindest ist Mindest!

Schluss mit dem Löchern beim Mindestlohn!

Für mindestens 10 Euro pro Stunde – lohnsteuerfrei!

 

Liebe MitstreiterInnen und KollegInnen! Dieser Aufruf wendet sich an Initiativen, gewerkschaftliche und Parteigliederungen und überhaupt alle Gruppen und Aktiven vor Ort.

Der Druck aus der Bevölkerung und die Aktivitäten der sozialen Bewegung waren und sind notwendig. Lasst uns weiter dafür kämpfen, dass ein Mindestlohn eingeführt wird, der das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht!

Zum Aktionsmonat Mai wird es ein Flugblatt des Kampagnenrats der Bündnisplattform für 10 Euro Mindestlohn und mindestens 500 Euro Eckregelsatz (Plattform 500-10) auf dem neuesten Stand zum Verteilen an die Bevölkerung geben. Man kann jedoch zur Zeit nicht wissen, was im Mai Diskussion und Sachstand zum Mindestlohn sein wird. Ein solches Flugblatt kann daher heute noch nicht formuliert werden.

Wichtig ist aber schon dieser Vorab-Aufruf an Euch:

Teilt bitte schon jetzt mit, ob Ihr bei Euch vor Ort im Aktionsmonat Mai aktiv seid:

Gut zu erkennende Unterschriftensammlungen für 10 Euro Mindestlohn werden im öffentlichen Raum durch Passanten sehr gut angenommen. So können wir gemeinsam den Protest gegen das Löchern am Mindestlohn und den Druck für unsere Forderungen auf die Straße tragen. An welchen Tagen wird Eure Gruppe aktiv sein?

Schreibt an info@die-soziale-bewegung.de.

Weitere Informationen und Tipps zum Mitmachen findet Ihr unter:

www.die-soziale-bewegung.de/2014/05_aktionsmonat/aktivitaet.html

Und darum geht es:

• Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat

berechnet, dass die absurden von CDU/CSU und Arbeitgeberverbänden geforderten Ausnahmen

vom gesetzlichen Mindestlohn 37 %, also 2 Millionen von den 5 Millionen Erwerbstätigen, die vom

Mindestlohn profitieren könnten, wieder ausschließen würden (Auszubildende und Praktikanten

sieht das WSI von vornherein außen vor). Der gesetzliche Mindestlohn soll aber das

Existenzminimum absichern, jegliche Ausnahmen haben hier gar nichts zu suchen!

Mindest ist Mindest!

• Die Bündnisplattform 500-10 konnte nachweisen, dass erst ab 10 Euro/h lohnsteuerfrei das Existenzminimum eines alleinstehenden in Vollzeit Erwerbstätigen gewährleistet ist. 8,50 Euro/h liegen weit unter dem Existenzminimum. 10 Euro/h – lohnsteuerfrei – sind notwendig! Wir müssen jetzt dranbleiben! Die jahrelangen Anstrengungen der Sozialproteste, der Gewerkschaftsbasis und weiterer Akteure haben Früchte getragen:

• Die SPD hatte, als sie seit 1998 gemeinsam mit den Grünen an der Regierung war, mit den Hartz-Gesetzen durch die Entfesselung von Leiharbeit und Werkverträgen, durch die Erhöhung des Drucks auf Erwerbslose und dem zu niedrigen Hartz-IV-Eckregelsatz den Arbeitsmarkt dereguliert. Gewerkschaftsvertreter saßen in der Hartz-Kommission mit am Tisch. Dort ging es nicht um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, sondern um das Gegenteil.

• Mit Hinweis auf die Tarifautonomie wollte auch der DGB noch im Jahr 2005 von einem gesetzlichen Mindestlohn nichts wissen. Erst ab 2007 forderte er einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro und dann ab 2010 8,50 Euro. Aus den Gewerkschaften ver.di und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hört man sogar, dass der gesetzliche Mindestlohn zügig auf 10 Euro angehoben werden soll. Aktuell hat die NGG aber für das fleischverarbeitende Gewerbe einen Tarifvertrag von lediglich durchschnittlich 8,50 Euro Mindestlohn abgeschlossen, den sie selber nicht für ein Meisterstück, aber aus der momentanen Situation heraus für vertretbar hält. Beschäftigte müssten dort teilweise derzeit mit einem Stundenlohn von 3 oder 4 Euro auskommen.

• Nach der Bundestagswahl 2013 hat sich die SPD für die Große Koalition entschieden. In diesem Rahmen hat sie nun zu den absurden von den Unionsparteien geforderten Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn „Ja!“ gesagt. Im Sinn nationaler Standortlogik von SPD und DGB soll er aber möglichst niedriger als in anderen westeuropäischen Ländern gehalten werden.

Lasst uns weiter dafür kämpfen, dass mehr dabei heraus kommt. Wir dulden nicht, dass das von der Bündnisplattform 500-10 nachgewiesene Existenzminimum von 10 Euro/h lohnsteuerfrei irgendwo unterschritten wird!

Was ist zu fordern?

Mindestlohn in Deutschland nicht 8,50, sondern 10 Euro pro Stunde – lohnsteuerfrei!

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns muss sich an den Lebenshaltungskosten und der Produktivität in einem Land orientieren. Gemessen an den Nachbarländern wie Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Belgien und deren Mindestlöhnen gewährt ein Mindestlohn von 8,50 Euro der deutschen Wirtschaft weiterhin Wettbewerbsvorteile: Die deutschen Arbeitgeber werden durch fortgesetzten Lohnverzicht weiter in die Lage versetzt, Extraprofite einzustreichen und die internationale Konkurrenz auszustechen. Die Staatsschuldenkrise der in der Konkurrenz unterlegenen Volkswirtschaften wurde schon in der Vergangenheit durch dieses Ungleichgewicht verstärkt. Und nun müssen die Lohnabhängigen der einen Staaten als Steuerzahler den Löwenanteil der Bankenrettungspakete bezahlen, die der anderen Staaten leiden unter den katastrophalen Einschnitten bei Gehältern, Renten und beim Gesundheitssystem, welche die EU-Kommision, IWF und EZB (die sogenannte Troika) als Bedingung für die Bankenrettung durchsetzen.

Darauf antworten wir mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn für Deutschland von

mindestens 10 Euro – lohnsteuerfrei.

Mit unserem Aktionsmonat Mai begleiten wir auch die Aktionstage von Blockupy, die sich gegen das vor allem von Deutschland ausgehende, sozial zerstörerische europäische Krisendiktat richten:

http://blockupy.org/2979/pm-blockupy-aktionstage-im-mai-und-widerstand-gegen-ezb-eroeffnung/

Keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn!

Schon im Koalitionsvertrag ist eine Gruppe, für welche der Mindestlohn nicht gelten soll, ausdrücklich benannt: SaisonarbeiterInnen! Sie sind erfahrungsgemäß zum überwiegenden Teil Menschen ohne deutschen Pass, die als Arbeitskräfte aus anderen Ländern angeworben werden. Der Zweck eines gesetzlichen Mindestlohns liegt aber gerade darin, dass er für alle Menschen gleichermaßen als unterste Schranke gegen unbegrenzte Ausbeutung wirken soll. Verschiedene Bevölkerungsgruppen können so weniger leicht gegeneinander ausgespielt werden. Inzwischen hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mitgeteilt, dass die geforderten Ausnahmen bei RentnerInnen, Studierenden und SaisonarbeiterInnen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzen würden.

Schritt für Schritt werden wir weiter kommen und werden uns nicht aufhalten lassen.

Die Bundesregierung führt einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Auf Drängen der Öffentlichkeit blieb ihr nichts anderes übrig. Weil die Regierung aber einen gesetzlichen Mindestlohn einführt, kann offenbar mit dem Lohnniveau nicht mehr so beliebig wie bislang umgesprungen werden.

Es darf zu diesem Thema keine Ruhe geben!

Gemeinsam mit der Bevölkerung sollten wir nun weiter deutlich machen, wie groß der Wille ist, dass es keine Löhne mehr unter dem Existenzminimum wenigstens eines Alleinstehenden geben darf. Unter 10 Euro lohnsteuerfrei ist das nicht möglich. So hätte, wer in Vollzeit erwerbstätig ist, als Alleinstehender einen Nettolohn von mindestens 1.330 Euro.

Unsere Argumente werden für immer mehr Menschen immer verständlicher. Jetzt muss sich jeder klar machen, was 8,50 Euro pro Stunde unter dem Strich bedeuten: Sind die daraus resultierenden 1050 Euro netto ein angemessenes Mindestentgelt für Vollzeitarbeit, zumal im Jahr 2017, wenn der gesetzliche Mindestlohn erst in Kraft treten soll?

Die Regierungspläne steuern darauf hin, dass das Mindestlohnniveau erst bis 2017 durch Preissteigerungen aufgefressen werden soll und danach viel zu langsam ansteigt. Von einer Kommission mit Arbeitgeberbeteiligung ist eine Erhöhung des Mindestlohns nach 2017 höchstens in einer Größenordnung von 2 bis 3 Prozent zu erwarten. Das ist so von Tarifverhandlungen bekannt. In diesem Fall wäre es gerade mal eine jährliche Erhöhung um 17 bis 25 Cent pro Stunde. Es ist aber ein Sprung notwendig, der das Lohnniveau in Deutschland anhebt. Auch wie gezeigt im europäischen Vergleich!

Daher sind die notwendigen Forderungen:

– Ein Mindestlohn muss ohne Ausnahme für alle gelten.

– Wir fordern mindestens 10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen Mindestlohn, weil dies das durch uns nachgewiesene Existenzminimum eines in Vollzeit erwerbstätigen Alleinstehenden ist.

– Damit auch Erwerbslose nicht unter ihr Existenzminimum gedrückt werden, fordern wir als Regelsatz eines alleinstehenden erwerbslosen Menschen mindestens 500 statt 391 Euro.

Bitte meldet Eure Beteiligung am Aktionsmonat schon jetzt an:

www.die-soziale-bewegung.de/2014/05_aktionsmonat/aktivitaet.html

Februar 2014, Kokreis des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP)