Erzbischof Woelki reingewaschen?


Woelkis Kirche, Karikatur von Guido Kühn, www.guidos-welt.de

Nun ist endlich das Gutachten da, dass der Erzbischof von Köln, Woelki, haben wollte. Und welch Wunder, Woelki ist „reingewaschen“. Schuld sind nun alle anderen: Die Kardinäle Joseph Höffner und Joachim Meisner, Generalvikare wie Norbert Feldhoff, der heutige Weihbischof Dominik Schwaderlapp, Ansgar Puff sowie der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Sicher sind diese schuldig. Das Gutachten zeigt krasse Verstöße gegen das Kirchenrecht. Allerdings beschränkte sich das Gutachten auf die kirchenrechtliche, juristische Bewertung. Eine moralische Bewertung gibt es nicht.

Wie aber soll man glauben, dass Woelki mit all dem nichts zu tun hat, obwohl er ab 1990 Erzbischöflicher Kaplan und Geheimsekretär von Joachim Kardinal Meisner war, einem der von ihm nun hauptsächlich Beschuldigten? Woelki hat eine weiße Weste, obwohl er Geheimsekretär von Meisner war? Merkwürdig!

Ein kurzer Blick in wikipedia zeigt, dass Woelki an mehreren Vertuschungsskandalen beteiligt war. In mehreren Fällen soll er an der Vertuschung von Missbrauch mitgewirkt haben. Mit einer Mutter, deren Kinder von einem Priester missbraucht worden waren, hat das Erzbistum Köln einen sittenwidrigen Knebelvertrag abgeschlossen und ihr 30.000 Euro „Schweigegeld“ gezahlt.

Sollte es kirchenrechtlich in Ordnung sein, so zu handeln, wie Woelki jetzt betont, dann stellt sich die Frage: Was ist das für ein Kirchenrecht, das solche Verbrechen nicht als strafbar ansieht? Und wenn es „moralisch“ nicht für einen Rücktritt reicht, welche „Moral“ repräsentiert diese Kirche und der Papst?

Woelki ist kein „strahlender Held“. Er ist tief verstrickt in die Verbrechen der Institution Kirche. Er redet sich nun mit „Kirchenrecht“ heraus. Das ist feige und unmoralisch! Er beleidigt damit auch katholische Gläubige, die sich bemühen, moralisch zu leben, und von ihrem Glauben überzeugt sind.

Wie schon Heinrich Heine so treffend formulierte:

Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,

Ich kenn auch die Herren Verfasser;

Ich weiß, sie tranken heimlich Wein

Und predigten öffentlich Wasser.“

Aber der Fall wirft noch eine andere Frage auf. Wo bleibt der Staat? Gilt hier nicht das bürgerliche Strafgesetzbuch?


Kirchenrecht, Karikatur von Guido Kühn, www.guidos-welt.de

Hunderte Priester müssten wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Doch die Kirche genießt offensichtlich Sonderrechte und steht über dem Recht! Ein skandalöser Vorgang macht das noch deutlicher (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche#cite_ref-4 ). Im Oktober 2018 erstatteten 6 Strafrechtsprofessoren Strafanzeigen gegen alle 27 katholischen Bistümer in Deutschland. Sie argumentieren, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals zwingende Anlässe zur Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen zwecks Überführung der Täter vorliegen, und damit auch für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten. Sie kritisieren offen, wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen – wohl wegen der verbreiteten Vorstellung von einer sakrosankten (unantastbaren – Red.) Eigenständigkeit der Kirche. Vor einem Jahr erklärte ein Vertreter der sechs Professoren, Holm Putzke, im ZDF, viele der Straftaten seien inzwischen verjährt und die Verfahren deshalb eingestellt worden. Das sei allerdings nicht verwunderlich, denn (so wörtlich!): „Zunächst hat die katholische Kirche jahrzehntelang vertuscht, hat Akten in Geheimarchiven verschwinden lassen und für die Ende September 2018 vorgestellte „Missbrauchsstudie“ der Kommission nur zuvor gefilterte Unterlagen übergeben. Das alles hat dazu geführt, dass viele Täter sich viele Jahre lang vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden sicher fühlen durften und viele Taten inzwischen verjährt sind.“ (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/missbrauch-katholische-kirche-interview-strafrechtsprofessor-holm-putzke-100.html )

Erzbischof Woelki müsste in diesem Sinne zumindest wegen aktiver Vertuschung der Fälle, wegen Strafvereitelung, unterlassener Hilfeleistung und Beihilfe zu schwerer Körperverletzung angeklagt werden. Doch der Staat schaut zu und überlässt die „Aufklärung“ den Tätern. Welch absurde Vorstellung: Man gibt einem Kinderschänder und seinem Helfer das Recht, den eigenen Fall zu untersuchen und das Urteil zu sprechen.

Sofortige Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen in allen Fällen von sexuellen Missbrauch durch Vertreter der Kirchen!

Schluss mit allen Sonderrechten für Religionsgemeinschaften!

Abschaffung der Kirchensteuer!

Einstellung aller staatlichen Subventionen und Vergünstigungen für Religionsgemeinschaften!

Strikte Trennung von Kirche und Staat!

Abschaffung des staatlichen Religionsunterricht!