Aktuelles aus Kiel

Zum Klimaaktionstag, 24.10.2009 auf dem Kieler Rathausplatz, rief die BUND-Jugend zu einer Aktion auf. Die teilnehmenden Menschen sollen einen riesigen Schriftzug „THE FLOOD IS COMING!“ bilden, der vom Rathausturm photographiert werden kann. So wollen die KielerInnen auf die Gefahr des steigendern Meeresspiegel aufmerksam zu machen und zum Handeln auffordern. An dem globalen Klimaaktionstag soll in Vorbereitung auf den UN-Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen Druck auf die Verhandlungsrunde ausgeübt werden, damit sich die Weltgemeinschaft auf ein neues Klimaschutzabkommen verständigt, dass die globale Erwärmung noch auf unter 2°C begrenzt. Begleitet wird die Veranstaltung ab 9.30 Uhr von Informationsständen verschiedener Umweltschutzvereine und Klimainitiativen. Die Aktionskunst  mit den Buchstaben aus Menschen soll um 11 Uhr beginnen und ca. 3 Stunden dauern, wobei die Nachricht „Kiel fordert ein starkes und gerechtes Klimaabkommen“ nicht nur die Presse, sondern auch viele Menschen in der Stadt erreichen soll.
Knapp 50 Exemplare von Arbeit Zukunft wechselten ihre Besitzer und mit einigen Aktivisten/-innen konnten Gespräche geführt werden die zum Nachdenken anregten.

Das Umweltschutzamt der Stadt Kiel lädt am 7.11.2009 ein zum aktuellen Stand bei der Erstellung des Energieversorgungskonzeptes zu informieren. Eingeladen sind Umweltverbände, deren Fachrefenrenten und weitere Interessierte. Die Ratsversammlung der  Landes- hauptstadt Kiel hat im Mai 2008 das Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept 2008 verabschiedet. In diesem Konzept werden unter dem Titel „Energie für Kiel“  Arbeitsfelder für eine zukünftige Energieversorgung in der Landeshauptstadt beschrieben. Im Oktober 2008 hat die Ratsversammlung ergänzend beschlossen, dass in Kiel kein neues Kohlekraftwerk gebaut und mit  gutachterlicher Unterstützung ein Zukunftskonzept „Klimaverträgliche Energieerzeugung- und Versorgung“ für Kiel entwickelt wird. Nach  Bewilligung der Förderung durch das Bundesumweltministerium wurden im Juli 2009 mehrere Gutachter mit der Erstellung eines  „Klimaverträglichen  Energie-erzeugungs- und Versorgungskonzeptes“ beauftragt. Die „Energieagentur Schleswig-Holstein“ wurde gebeten, die Landeshauptstadt Kiel bei der Koordination und Moderation des Prozesses zu unterstützen. Insbesondere sollen Anregungen und Vorschläge der  Umwelt- verbände zum Energieversorgungskonzept in einem strukturierten Verfahren erfragt, aufbereitet und in den Prozess eingebracht werden. Weitere Informationen gibt es im Umweltschutzamt bei dem Klimaschutzkoordinator Jens-Peter Koopmann unter klimaschutz@kiel.de

Energieversorger müssen Netze bei Vertragsende verkaufen und deshalb wird es auch in Kiel spannend, wenn der Konzessionsvertrag der Kieler Stadtwerke, zu 51% bei der MVV, ausläuft. Zu einer Anfrage der ATTAC-Gruppe „Bündnis Kielwasser“ an die Kooperationsparteien bemerkten die GRÜNEN: „Der Konzessionsvertrag der Stadtwerke mit der Stadt Kiel trat am 1.1.1997 in Kraft und wurde für 20 Jahre abgeschlossen und endet so am 31.12.2016. In § 17 Abs. 2 ist festgeschrieben: „Bei Beendigung des Vertrages gehen die im Eigentum der Gesellschaft (STW) stehenden Energieverteilungsanlagen zu einem wirtschaftlich angemessenen Entgelt in das Eigentum der Stadt über.“ Das Auslaufen des Konzessionsvertrages muss 2014 veröffentlicht werden. Dieser Passus im Konzessionsvertrag hat es in sich. Was sind Stadtwerke wert, wenn sie die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze nicht mehr haben? Zu diesem Zeitraum, 2014 bis 2016, hat die Stadt alle Trümpfe in der Hand und kann Forderungen gegenüber den STW durchsetzen.“
Der BGH hat für viele Kommunen den Weg frei gemacht, die Gas- und Stromversorgung wieder in die eigene Hand zu nehmen. Nach dem Grundsatzurteil müssen Versorger bei Vertragsende das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat Folgen für tausende solcher Konzessionsverträge, die in den kommenden Jahren auslaufen. „Auch in anderen Verträgen kann danach eine Übereignung der Netze verlangt werden“, sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Das gilt dann, wenn – wie früher bundesweit üblich – in den Verträgen zwischen Kommune und Netzbetreiber ein entsprechender Anspruch festgeschrieben ist.

Damit gab das Gericht zwei hessischen Energieversorgern recht, die von der HEAG Südhessische Energie (HSE) die Übereignung der Netze verlangen. Die HSE dagegen wollte Eigentümerin bleiben und die Netze nur verpachten. Geklagt hatten die Versorger  Gruppen- Gas und Elektrizitätswerk Bergstraße (GGEW) sowie Energieried, die in Seeheim-Jugenheim das Strom- und in Bürstadt das Gasnetz betreiben. Das Grundsatzurteil stärkt nach Einschätzung der Energieverbraucher die Kommunen. „Die Kommunen können jetzt stellver- tretend für Bürger und Verbraucher bessere Konditionen aushandeln für die Vergabe neuer Konzessionsverträge“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Dadurch entstehe mehr Wettbewerb. Die Kommunen bekämen mehr Verhandlungsspielraum und könnten sich den besten Anbieter aussuchen. „Das ist eine gute Sache.“ Kern des Streits ist eine – seinerzeit bundesweit übliche – Klausel in den 1991 geschlossenen Verträgen, in denen die Kommunen langfristige Konzessionen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen vergeben haben. Danach muss der Versorger – falls er nicht selbst wieder zum Zug kommt – das Netz nach Ablauf des Vertrags an die Kommune oder den neuen Konzessionär übereignen. “ Die vertragliche Verpflichtung ist in diesem Punkt eindeutig„, sagte Bornkamm in der Verhandlung. „Es geht um den vollständigen Wechsel, und der wird am besten dadurch vollzogen, dass das Netz übernommen wird.“ Bundesweit laufen in den nächsten Jahren rund 20.000 solcher Konzessionsverträge aus.

Ein neuer alternativer Online-Terminkalender ging ins Netz. Das Projekt ist nachahmenswert! siehe:

uws/kb