Streikrecht in Deutschland

Die gemeinsame Verweigerung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsleistung, die gemeinschaftliche Niederlegung der Arbeit / der Streik aller Betroffenen hat sich in den letzten 100 Jahren als die scharfe Waffen der Arbeiterklasse erwiesen. Sowohl bei betrieblichen Problemen mit dem eigenen Ausbeuter, als auch bei gewerkschaftlichen Forderungen gegen den Verband der Kapitalisten eines Wirtschaftszweiges waren und sind Streiks die notwendige Methode um Forderungen der Klasse durchzusetzen.

Auch politische Streiks und Generalstreiks im ganzen Land haben in der Vergangenheit die Kraft der Arbeiterklasse in einzelnen Ländern unter Beweis gestellt.

Allerdings ist das rechtlich in Deutschland alles ganz anders:

Schon in der Weimarer Republik wurde mit der Trennung in Betriebsräte und Gewerkschaften der Grundstein gelegt, für ein stark eingeschränktes Streikrecht. Betriebsräten ist es verboten zum Streik aufzurufen; nur Gewerkschaften haben dies Recht. Alle „wilden Streiks“ – ohne die Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft – können zu fristlosen Entlassungen führen.

Immer öfter nehmen die Kapitalisten Zuflucht zu dieser Zwangsmaßnahme, wenn ..

Wenn sie dazu in der Lage sind und nicht durch die Fortsetzung des Streiks aller zur Rücknahme der Entlassung gezwungen werden.

Aber es ist falsch die Frage des Streikrechts mit Hilfe von Paragraphen und Grundsatzurteilen von bürgerlichen Gerichten klären zu wollen.

In dem alten Bundeslied (Bet und arbeit) heißt es:

Mann der Arbeit, aufgewacht,
Und erkenne Deine Macht!
Alle Räder stehen still,
Wenn Dein starker Arm es will!

Die Arbeiterklasse hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage ist, wesentliche Frage zu ihren Gunsten mit Hilfe von Streiks zu lösen. Es ist keine juristische Frage, die vor Gerichten geklärt wird, es ist ein Kräftemessen mit der Ausbeuterklasse. Und viele Gesetze, die heute zu Gunsten der Arbeiterklasse gelten, wurden nicht durch Betteln, sondern durch einen Streik erkämpft.

Nach einem Streik der Fahrradkuriere der Fa. Gorillas in Berlin wurden dort zwei „Rädelsführer“ des Streiks, der ohne „Segen“ der zuständigen Gewerkschaft durchgeführt wurde, entlassen. Unsere Solidarität gehört diesen beiden Kollegen. Die zur Zeit laufenden Gerichtsverfahren zeigen allerdings auch, dass die deutschen Regelungen zum Streikrecht nicht den internationalen Standards entsprechen und eigentlich geändert werden müssen.

Auf ein Gerichtsurteil zu unseren Gunsten, auf ein neues arbeitnehmerfreundliches Gesetz zum Streikrecht zu hoffen, ist aber der falsche Weg.

Dies Recht müssen wir uns selbst erkämpfen, wenn .. Ja, wenn wir es wirklich wollen und zusammen halten.

Alle Räder stehen still,
Wenn Dein starker Arm es will!